Guten Morgen,
ich habe da noch einmal eine Frage. Bisher hatten wir einen Betriebsrat mit 7 Mitglieder und weil mehrere Standorte auch einen GBR. Wir werden nun ab jetzt als eigene Einheit (unstrittig) mit 12 MA geführt und wählen damit 1 Betriebsobmann. Wer muss jetzt den Wahlvorstand bestellen, macht das der GBR? oder der alte Betriebsrat vom Standort? Vielen Dank für jede Hilfe
Jacky