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Zoom account

H
Hn.nguyen
Mrz 2021 bearbeitet

BR Vorsitzende hat einen zoom account erstellt, aufgrund der aktuellen Lage braucht der BR einen Zugang für die BR Sitzung wöchentlich und Termine mit anderen Mitgliedern für den Austausch. Auch Mitarbeiter Gespräch findet über zoom statt. BR Vorsitzende reicht Rechnung zur Erstattung... AG lenht ab. Meinte es gibt in der Firma schon zoom account die aber immer von der verwaltungsmitarbeiter bedient werden um einen Termin link zu erstellen.

Wie kann der BR Vorsitzende die Kosten doch erstattet bekommen.

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Community-Antworten (7)

D
DummerHund

26.03.2021 um 00:02 Uhr

Es wäre Sinnvoll gewesen erst einen Beschluss zu fassen. Aber dennoch:

Informations- und Kommunikationstechnik Nach § 40 Absatz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die erforderliche Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Die Betriebsratsmitglieder müssen jederzeit in der Lage sein, ohne Überwachung und Kontrolle untereinander und mit Beschäftigten, dem Arbeitgeber, Sachverständigen, Gewerkschaften und Behörden zu kommunizieren.

Zu den Informations- und Kommunikationsmitteln zählen insbesondere

Telefon, auch mobil, wobei abhängig von der betrieblichen Situation gegebenenfalls sogar jedes Betriebsratsmitglied ein Mobiltelefon beanspruchen kann Faxgerät Anrufbeantworter PC, bei Bedarf auch Laptop mit Software, Drucker und Scanner Unkontrollierter Internetzugang

C
celestro

26.03.2021 um 01:23 Uhr

Und was heißt das jetzt? Der BR braucht die Möglichkeit, Zoom zu verwenden. Gut!

ABER ... die Möglichkeit, Zoom zu benutzen hätte der AG schon bieten können. Also muss der AG das jetzt nochmal bezahlen, oder nicht?

K
kratzbürste

26.03.2021 um 08:53 Uhr

Eher nicht. Im § 40 BetrVG ist die Rede davon, dass der AG Dinge zur Verfügung stellen muss und nicht, dass der BR sie selbst kauft. Schätze da braucht man einen wohlwollenden Richter.

U
UdoWoe

26.03.2021 um 08:53 Uhr

Wie Dummerhund schon geschrieben hat, ein Beschluß wäre von Vorteil gewesen. Der BR hätte aber zuerst einmal den AG auf die Notwendigkeit eines eigenen Zoom-Acounts aufmerksam machen müssen. Hat der BR den im Vorfeld den AG gefragt?

H
Hnam

26.03.2021 um 10:05 Uhr

@alle danke schon für alle Antworten...es liegt einen Beschluß dem BR vor, daraus geht hervor der BR beauftragt die Vorsitzende diesen Account zu organisieren. Es müsste so oder so ein BR Mitglied den Account erstellen, wegen password und und... Es war ja nicht so lange zeut zu warten, da unsere Sitzungen anstanden und Somit hat BR Arbeit dem AG abgenommen und sich selbstständig den Account erstellt.

C
celestro

26.03.2021 um 11:49 Uhr

"Es war ja nicht so lange zeut zu warten, da unsere Sitzungen anstanden und Somit hat BR Arbeit dem AG abgenommen und sich selbstständig den Account erstellt."

Das ist mMn keine Entschuldigung für das Vorgehen. Wenn der BR nicht rechtzeitig genug tätig wird, folgt daraus nicht die Pflicht für den AG, das zu bezahlen.

D
DummerHund

26.03.2021 um 13:46 Uhr

Oder man hätte Sitzung verschieben müssen. Aber niemals Eigenständig und vorschnell handeln.

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