Guten Morgen, Wir sitzen gerade im Unterricht. Eine Frage kam auf: "Ist der BEtriebsrat, z.B. bei 200 Mitarbeitern arbeitsfähig, wenn nur 3 zur Wahl stehen?" Vielen Dank im Voraus. LG Ulli
Erstellt am 23.03.2021 um 09:51 Uhr von celestro Ja! Es kommt dann §11 BetrVG zur Anwendung. Was das heißt, ist hier: https://www.kluge-seminare.de/br-portal/artikel/betriebsratswahl-was-ist-wenn-es-nicht-genuegend-wahlbewerber-gibt/ erklärt.