Erstellt am 11.03.2010 um 10:00 Uhr von Scorpion
1) Welches Wahlverfahren kommt bei Euch zur Anwendung?
2) Habt ihr Pesönlichkeits- oder Listenwahl?
Erstellt am 11.03.2010 um 10:10 Uhr von LucyLu
ein vereinfachtes Wahlverfahren, und Persönlichkeitswahl
Erstellt am 11.03.2010 um 10:15 Uhr von Scorpion
@LucyLu
Dann benötigt Ihr für die ganze Vorschlagsliste soviel Stützungsunterschriften, wie 1/20 der Mitarbeiterzahl entspricht, mindestens aber 3 Unterschriften (bei weniger als 60 MA).
Also ergibt es sich von selbst, dass jeder MA nur einmal eine Unterstützungsunterschrift auf der Vorschlagsliste abgeben kann. Die Bewerber der Liste dürfen auch als Unterstützer unterschreiben.
Erstellt am 11.03.2010 um 10:30 Uhr von LucyLu
muss man denn nicht für jeden vorgeschlagenen Kandidat 3 Unterschriften haben??
Jetzt bin ich langsam echt verwirrt!!
Erstellt am 11.03.2010 um 10:50 Uhr von rolfo
nein, die Stützunterschriften sind für die gesamte Liste, also Beispiel 50 Mitarbeiter,
erforderliche Stützunterschriften 1/20stel = 2,5, aufgerundet 3 Stützunterschriften für die gesamte Liste nötig und die Kandidaten düerfen sich auch selbst Stützunterschriften geben.
3 sind auf jeden Fall erforderlich