Heimberatung im Lockdown
AG möchte im Lockdown, dass der Küchenberater direkt zum Kunden fährt und eine vor Ort Beratung anbietet ! HEIMBERATUNG ! Arbeitnehmer hat in Zeiten von Corona bedenken und möchte das nicht ! Kann der AG einen dazu zwingen ? Im Arbeitsvertrag steht nichts von Außendienst Arbeit, bzw. nur der Standort vom Küchenhaus! Danke
Community-Antworten (7)
20.03.2021 um 15:55 Uhr
Ob der Hausbesuch zur Arbeitspflicht zählt, kann nicht so ohne weiteres gesagt werden.
21.03.2021 um 17:53 Uhr
Vielleicht kann der Berater im Heim anrufen und sich bestätigen lassen, dass er in diesen Zeiten nicht erwünscht ist? Oder alle im Heim sind schon geimpft, und es ist der sicherste Ort in Deutschland?
22.03.2021 um 10:56 Uhr
Ein Hausbesuch vom Küchenberater macht generell durchaus Sinn, ist für den Kunden jedoch auch ein Kontakt von außerhalb des eigenen Haushalts, den er evtl. vermeiden will. Ob der Kunde diesen Kontakt wirklich will, wäre zu klären - und beendet die Diskussion vielleicht schon, bevor sie richtig begonnen hat.
Dass der Küchenberater den Hausbesucht nicht wünscht, kann ich nachvollziehen. Ob der wirklich zur Arbeit gehört, ist diskutabel - aus eigenem Erleben weiß ich allerdings, was Kunden für einen Blödsinn messen/zeichnen können. Auf der Basis ohne eigenes Nachmessen eine Küche anfertigen zu lassen... Mir wäre das zu riskant mit Blick auf Folgekosten für Nachbesserungen.
Allerdings erbringen auch andere Handwerker ihre Arbeitsleistungen außerhalb der eigenen Werkstatt. Maske tragen und Abstand halten sollte ausreichen, tat es für unseren Kücheneinbautrupp letztens auch - was möglich war, wurde im Freien erledigt. Im Arbeitsvertrag mag nicht ausdrücklich Außendienst stehen, aber wie man Aufmaß und Küchenplanung rein aus dem Küchenstudio machen soll, erschließt sich mir nicht.
22.03.2021 um 11:30 Uhr
"aus eigenem Erleben weiß ich allerdings, was Kunden für einen Blödsinn messen/zeichnen können. Auf der Basis ohne eigenes Nachmessen eine Küche anfertigen zu lassen... Mir wäre das zu riskant mit Blick auf Folgekosten für Nachbesserungen."
Richtig ... daher messen zumindest große Häuser durch eigene Arbeitstrupps die Küche professionell nochmal nach. Das macht aber nicht der Küchenberater. ;-)))
22.03.2021 um 12:51 Uhr
celestro: es gibt auch kleine Häuser und da ist das in Personalunion. Been there, done that.
22.03.2021 um 14:52 Uhr
das dürfte hier angesichts von:
"Im Arbeitsvertrag steht nichts von Außendienst Arbeit, bzw. nur der Standort vom Küchenhaus!"
aber ausgeschlossen sein. Oder nicht? ;-)
22.03.2021 um 15:06 Uhr
Danke an alle ;)
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