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Informationsrecht oder Mitbestimmung bei Audit

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ilschenw
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, unser Arbeitsgeber möchte anscheinend ein Audit durchführen, um eine bestimmte iso-Zertifizierung zu erhalten. Muß der BR vorab darüber informiert werden? Oder sind wir als BR sogar in der Mitbestimmung? Fällt das unter Paragraph 90 Betrvg?

Vielen Dank und liebe Grüße, bleibt gesund !

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Community-Antworten (2)

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Kjarrigan

17.03.2021 um 17:03 Uhr

§ 90 BetrVg - ja auf jeden FAll Die unternehmerische Entscheidung, das der AG gerne eine ISO Zertifizierung hätte, dürfte MB frei sein. Aber es werden durch das Audit bestimmt einige Abläufe angepasst / geändert werden müssen. und da können natürlich MBR des BR betroffen sein. Von daher empfiehlt es sich für den AG den BR frühzeitig einzubinden.

Auch die Auditoren sind seit 2 - 3 Jahren angehalten, den BR in das Audit (je nach Thema) einzubeziehen. BEi uns finden fast jährlich Audits statt ( Qualität, Umwelt, Sicherheit est.) statt zu denen der BR immer befragt wird.

I
ilschenw

17.03.2021 um 21:37 Uhr

Dankeschön

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