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Altersteitzeit-Freiphase - bei den BR-Wahlen wählen?

H
Hulkys
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

bei uns befinden sich fünf Kollegen in der Altersteitzeit-Freiphase. Können die Kollegen bei den BR-Wahlen wählen. Ich bitte um Antworten.

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Community-Antworten (6)

M
Maria

08.03.2010 um 13:53 Uhr

Bei Altersteilzeit in Form des "Blockmodells" verliert der AN seine Betriebszugehörigkeit und entsprechend sein Wahlrecht mit Beginn der (unwiderruflichen) Freistellungsphase. Gruß Maria

D
DocPille

08.03.2010 um 14:40 Uhr

@Maria

Er verliert seine Betriebszugehörigkeit,das glaube ich nicht. Er ist nur nicht mehr produktiv,oder??

M
Maria

08.03.2010 um 14:50 Uhr

@ von Doc Pille

Ich habe wortgenau aus dem VERDI - WAHLLEITFADEN für das NORMALE WAHLVERFAHREN mit Stand September 2009 zitiert. Bitte dann Rückfrage bei verdi. Gruß Maria

P
Pappnase

08.03.2010 um 15:00 Uhr

Hallo Hulkys; ein AN in der passiver Phase (Blockmodell) hat kein Wahlrecht, weder aktiv noch passiv; (siehe auch BAG vom 16.4.03-7 ABR 53/02, AIB 2007, 113)

D
DocPille

08.03.2010 um 15:38 Uhr

@Maria

warum soll ich bei verdi nachfragen. Er ist immer noch MA der Firma,es ruht seine aktive Zeit,also läuft auch seine Betriebszugehörigkeit weiter,bis er in Rente geht.

R
rolfo

08.03.2010 um 16:25 Uhr

Nein, sobald der MA in der Freizeitpühase der Altersteilzeit ist ist er keine Mitarbeiter des Unternehmens mehr und hat keinerlei Wahlrecht

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