Erstellt am 03.03.2010 um 19:34 Uhr von derdermalwjlwar
Was meinst Du denn nun?
Ein Zivildienstleistender, der bei euch den Zivildienst macht, oder ein AN von euch, der im Moment woanders Zivildienst leistet?
Erstellt am 03.03.2010 um 19:38 Uhr von DrHouse
wjl,
ich meine einen Zivi, der in unserer Klinik Zivildienst macht.
Erstellt am 03.03.2010 um 22:26 Uhr von nicoline
DrHouse
NEIN, er darf nicht wählen.
Ein AN, der bei Euch angestellt ist, aber in einem anderen Betrieb seinen Zivildienst leistet, darf bei Euch wählen!
Erstellt am 04.03.2010 um 09:48 Uhr von DrHouse
nicoline, danke für die Antwort.
Gruß DrHouse