Erstellt am 03.03.2010 um 10:36 Uhr von rolfo
@ William
mit 842 Mitarbeitern ist die Zahl richtig, Leiharbeiter die länger als 3 Monate im Betrieb sind sind zwar wahlberechtigt, jedoch zählen sie nicht zur Bestimmung der Betriebsratssitze dazu.
Theoretisch könntet ihr z.B. 10 feste MA haben und 200 Leiharb. uind ihr hättet nur einen 1er BR.
Erstellt am 03.03.2010 um 11:16 Uhr von pitsieben
@ rolfo,
da ist der Fitting aber anderer Meinung, siehe Kommentar § 9 BetrVG Rn 45.
In Betrieben ab 101 ArbN stellt der § 9 nur noch auf ArbN ab, ob nun wahlberechtigt oder nicht. Also sind Leih-AN, die dauerhaft Arbeitsplätze besetzen, auch bei der Größe des BR`s zu berücksichtigen.
Einfach 17 BRMtgl. im Wahlausschreiben fordern und danach auch die Minderheitenquote berechnen.
Erstellt am 03.03.2010 um 11:47 Uhr von kriegsrat
pit sieben
leiharbeitnehmer sind bei der betriebsratsgröße nicht zu berücksichtigen
das ist höchstinstanzlich mehrfach und aktuell entschieden
du bringst in deiner argumentation einiges durcheinander
Erstellt am 03.03.2010 um 12:25 Uhr von pitsieben
@ all,
so wurde es im Seminar beim DGB HH-Sasel rübergebracht.
Bei Gericht muss immer nur der Einzelfall entschieden werden.
Je mehr WV die Leih-AN berücksichtigen, desto mehr wird der BAG von seiner starren Meinung abgehen müssen.
Steter Tropfen höhlt den Stein.
Erstellt am 03.03.2010 um 14:24 Uhr von rolfo
@ pitsieben
Wir sollten nicht von Spekulationen ausgehen sonder von dem was im Moment rechtens ist, und das ist klar: Leiharbeitnehmer zählen nicht dazu
Erstellt am 04.03.2010 um 17:41 Uhr von fernwirkkopf
Meines Wissens zählen fest in den Betriebsablauf integrierte Leiharbeiter (z. B. indem sie im Dienstplan der regulär Beschäftigten verplant werden) ebenfalls zur Betriebsgröße.
Da Leiharbeiter in zunehmendem Maße nicht mehr nur zur Abdeckung von Spitzen eingesetzt werden, sondern de facto Festangestellte ersetzen, bin ich mit pitsieben einer Meinung, dass der stete Tropfen den Stein höhlt.
Anfechtbar ist die Wahl in jedem Fall, je nachdem wie man rechnet.