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Dreiste Abzocke?

S
Steffe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo erstmal

Ich Arbeite in der Metallbrange und habe leider ein paar teile in den Sand gesetzt. Jetzt will mein Chef und der Betriebsratsvorsitzende das ich die Kosten von 5000 Euro übernehme . Ist das Rechtens ??? danke für eure Antworten

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Community-Antworten (3)

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rolfo

26.02.2010 um 10:30 Uhr

Kommt darauf an, Arbeitnehmerhaftung bei leichter Fahrlässigkeit - nein bei grober Fahrlässigkeit - ja, volle Haftung möglich Mittlere Fahrlässigkeiit - Quotelung ( AG/AN ) Empfehlung: Gewerkschaftsmitglied geht zu seiner Gew. Kein Gew Mitglied: Anwalt mit der Wahrnehmung beautragen Die Haftung wird dann vom Arbeitsgericht entschieden

I
Immie

26.02.2010 um 10:51 Uhr

@Steffe Es gibt eine Haftungsbeschränkung... Beispiel: Ein auf einem Flughafen angestellter Arbeitnehmer hat in alkoholisiertem Zustand mit einem 30 Tonnen schweren Enteiserfahrzeug einen Unfall verursacht. Dabei entstand ein Schaden von 150.000 DM. Er verdiente monatlich netto 2500,-DM. Nach dem BAG hatte er 20.000,- DM zu ersetzen. (BAG 23. Januar 1997, 8 AZR 893/95, NZA 1998, 140) Ist der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden? In letzter Konsequenz muss das vor Gericht geklärt werden. Du solltest auf jeden Fall ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt vereinbaren.

...Jetzt will mein Chef und der Betriebsratsvorsitzende ... Wie gut, das bald Wahlen stattfinden.

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