Erstellt am 13.02.2010 um 05:44 Uhr von Troisdorfer
@elchen das kandidieren ist möglich aber das Betriebsratsmandat
endet mit der Wirksamkeit der Kündigung .
MFG Troisdorfer
Erstellt am 13.02.2010 um 14:14 Uhr von erwin
@elchen
..ergänzend, sofern die Kündigung vor einer ggf. erfolgten Wahl ausgesprochen wurde. Ist die Kündigung noch nicht ausgesprochen entsteht mit der Wahl der besondere Kündigungsschutz als Mandatsträger, weiteres dann siehe BetrVG.
Habe sie Kündigungsschutzklage eingelegt, ruht (ist verhindert) ab Ablauf der Kündigungsfrist das Mandat, er ist also als BRM verhindert und es muss ein EBRM geladen werden. Wird der Klage stattgegeben, lebt das Mandat wieder auf, sprich er ist nicht mehr verhindert und kann sein Mandat wahrnehmen.