Mitzählen oder nicht?
Bei uns werden am 01.03. 4 neue Mitarbeiter eingestellt (unbefristet), da ist das Wahlausschreiben gerade mal 3 Tage draußen. Dürfen wir diese 4 bei der BR-Größe mitzählen? (Es geht tatsächlich um die 200er Grenze)
Community-Antworten (7)
10.02.2010 um 10:11 Uhr
@larali Nö. Das Wahlausschreiben hängt doch. Nachher bei der Freistellung § 38 BetrVG ist das wieder etwas anderes...
10.02.2010 um 10:18 Uhr
Hallo, da hat Euer Chef aufgepasst. Nach der Veröffentlichung des Wahlausschreibens darf daran nichts mehr geändert werden. Der Wahlvorstand darf die im Wahlausschreiben angegebene Größe des Betriebsratsgremiums nicht mehr verändern.
10.02.2010 um 10:30 Uhr
@mainpower Naja. Mit 7 BRM inkl. einer Freistellung kann man ja auch gut leben.
10.02.2010 um 10:32 Uhr
Larali,
Bei uns werden am 01.03. 4 neue Mitarbeiter eingestellt (unbefristet), da ist das Wahlausschreiben gerade mal 3 Tage draußen.
Und die Einstellungn kamen aus heiterem Himmel und ohne Wissen des BR?
10.02.2010 um 11:33 Uhr
@ Larali, habe ich richtig gelesen, das Wahlausschreiben wird am Freitag, den 26.02.2010, ausgehängt? Dann kann der WV die 4 neuen MA bei der Größe des BR`s mitzählen, also 9 Mitglieder. (siehe § 3 WO 2001) Bei der Feststellung der Zahl der regelmäßigen Beschäftigten bedarf es eines Rückblickes und der Einschäzung der zukünftigen Entwicklung. (siehe Kommentierung DKK zum § 9 BetrVG Rn 8)
10.02.2010 um 12:24 Uhr
@pitsieben Super. Gut aufgepasst...
10.02.2010 um 14:36 Uhr
Gleich mal eine Anschlussfrage hinterher:
Wenn die Grenze für den nächst grösseren Betriebsrat nur kurzfristig (genau in dem Monat der Wahlausschreibung) überschritten ist, wie stark muss der Wahlvorstand dann auf den Zusatz "in der Regel" in §9 BetrVG eingehen? Bitte die Antworten, wenn möglich belegen.
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