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Dürfen Mitarbeiter, die in "Rente auf Zeit" sind wählen?

J
JoeMue
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich bin bei uns im Wahlvorstand und es stellt sich bei uns die Frage, ob Mitarbeiter, die in "Rente auf Zeit" sind, wählen bzw. gewählt werden dürfen. In einer Checkliste von Haufe Personal wird aufgeführt, dass Mitarbeiter die vorübergehend erwerbsunfähig sind sowohl wahlberechtigt als auch wählbar sind.

Für eine Klärung des Sachverhalts, wäre ich euch dankbar.

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

05.02.2010 um 12:49 Uhr

@JoeMue Ich könnte mir vorstellen, dass Haufe sowas von im Recht ist, dass es einem schwindelig werden könnte. Hoffentlich meinen Haufe und auch Du das selbe: Die EU-Rente!

J
JoeMue

05.02.2010 um 13:04 Uhr

@Kölner Genau weil ich mir nicht sicher bin, habe ich die Frage hier in das Forum gestellt. Laut Aussage unseres Personalleiters handelt es sich um Personen, bei denen zur Zeit das Arbeitsverhältnis ruht, evtl. über mehrer Jahre hinweg. Übrigens unser Personalleiter ist der Meinung, dass diese Personen nicht wählen dürfen.

B
BentoBox

05.02.2010 um 13:18 Uhr

Das Problem hier ist dass auch in den Fällen in denen eigentlich klar ist dass der AN nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehrt grundsätzlich nur befristete EU-Renten gewährt werden.

Betriebsverfassungsrechtlich ist das ein Problem.

B
braker

05.02.2010 um 13:55 Uhr

@BentoBox Was für ein Problem ist das?

EU-Rentner (=Rentner auf Zeit) dürfen wählen.

Man sollte zur Wahl immer ein Seminar besuchen.

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