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Stützunterschrift für eine andere Vorschlagsliste

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magritte
Nov 2016 bearbeitet

Darf ein Kandidat auf einer BR- Wahl Vorschlagsliste der Gewerkschaft (zwei Unterschriften), eine andere Vorschlagsliste stützen?

6.54809

Community-Antworten (9)

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rainerw

31.01.2010 um 14:08 Uhr

Ja das darf er.

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Erwin

31.01.2010 um 14:16 Uhr

magritte

...ja.... muss aber damit rechnen, dass die Gewerkschaft und der Listenführer dieser Liste dieses nicht begrüßen. Folge kann dann sein, dass man ihn von der Gewerkschaftsliste nimmt/ streicht, sofern noch möglich, da er ja ein konkurieden Liste stützt.

Weiter muss man sich, sollte er sich ganz ernsthaft fragen, kandidiere ich auf der richtigen Liste? Nur weil ich/ er so einen sicheren Listenplatz (BR-Platz) hat / bekommt??

JA, ich weiss war nicht die Frage, sollte aber gesagt sein!

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delagundula

31.01.2010 um 15:26 Uhr

Hi, wie bereits gesagt bin ich kein BR aber der Wahlvorstand muss weiter beachten, dass ein Bewerber nur für die Kandidatur auf einer Vorschlagsliste seine Zustimmung erteilen kann (§ 6 Abs. 7 WO). Auch in diesem Fall hat der Wahlvorstand den Bewerber aufzufordern, zu erklären, welche Bewerbung er aufrechterhält Diese Aufforderung setzt eine Frist von drei Arbeitstagen in Lauf, innerhalb derer sich der Bewerber erklären muss. Die Frist wird berechnet wie die Erklärungsfrist im Zusammenhang mit einer mehrfach geleisteten Stützunterschrift. Es ist auch hier streng darauf zu achten, dass es auf den Ablauf von drei Arbeitstagen und nicht auf den Ablauf von drei Werktagen ankommt. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung des Wahlbewerbers, so ist der Bewerber auf sämtlichen Listen zu streichen.

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rainerw

31.01.2010 um 15:33 Uhr

@delagundula Du solltest nicht immer erwähnen das Du kein BRM bist. Bekommt der Admin dieses Forums das mit, wird er Dich womöglich sperren, da er der Meinung ist das hier nur Betriebsräte posten dürfen. Sind leider Regeln die er festgelegt hat. Ist nur ein Tipp.

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delagundula

31.01.2010 um 15:44 Uhr

ups ... ich werde schweigen ...oder ... ;-) Thanks

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rainerw

31.01.2010 um 15:49 Uhr

Aber Deine Antworten sind gut. Mach weiter so!!!!!! Schweigen brauchst Du ja nur wegen des einen Satzes und die nächsten Wahlen sind ja bestimmt nicht mehr fern.

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ridgeback

31.01.2010 um 18:12 Uhr

delagundula,

"Unterbleibt die fristgerechte Erklärung des Wahlbewerbers, so ist der Bewerber auf sämtlichen Listen zu streichen."

Meinst Du mit Wahlbewerber = Stützer?

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delagundula

31.01.2010 um 22:05 Uhr

Sorry habs gerade erst gelesen...

Ja...bzw. betrifft es nach meiner Definition beide Fälle.

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ridgeback

31.01.2010 um 22:58 Uhr

delagundula, das ist so dann aber nicht richtig.

Unterschreibt ein wahlberechtigter Arbeitnehmer mehrere Wahlvorschläge, so wird er aufgefordert zu erklären, welchen Wahlvorschlag er unterstützt. Erklärt sich der Arbeitnehmer nicht, so wird er auf allen Wahlvorschlägen mit Ausnahme des zeitlich am frühesten unterzeichneten gestrichen

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