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Leiharbeitnehmer zur Stützunterschrift?

J
jennymaus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Fragen zu den Stützunterschriften.

Können die Mitarbeiter die vom Leiharbeitsunternehmen bei uns am Standort eingesetzt sind, ihre Stützunterschrift unterzeichnen??

Mfg

5.45101

Community-Antworten (1)

P
Petrus

29.01.2010 um 16:01 Uhr

§14 BetrVG (4) Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer (...) unterzeichnet sein; ... §7 BetrVG Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.

Wenn sie wahlberechtigt sind...

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