Erstellt am 21.01.2010 um 20:57 Uhr von DonJohnson
- Listenwahl
- Du????
- WO
- WO
Bitte
Erstellt am 21.01.2010 um 21:03 Uhr von Didimaus
Danke für deine Antwort
die Leute sagen auch bei über 100 Leuten kann man Personen oder Listenwahl Machen.
Es würde aber nicht durch den Wahlvorstand endschieden sondern durch die Belegschaft.
Bitte um Hilfe
Erstellt am 21.01.2010 um 21:12 Uhr von nicoline
Didimaus,
bei über 100 Beschäftigten ist das normale Wahlverfahren durchzuführen. Im normalen Wahlverfahren kommt es zu einer Personenwahl, wenn es nur eine Wahlliste mit Kandidaten gibt. Werden mehrere Wahllisten eingereicht kommt es zu einer Listenwahl. Erklären muss Dir das alles der Wahlvorstand. An diesen solltest Du Dich mit Fragen wenden, wenn Du für die BR Wahl kandidieren möchtest.
Erstellt am 21.01.2010 um 21:20 Uhr von DonJohnson
nicoline
Ich mag dir ja nciht widersprechen, ABER, in der beschriebenen Betriebsgröße ist die Listenwahl das "normale" Wahlverfahren und nur wenn es lediglich eine Liste gibt, ist es eien Personenwahl, oder? ;-)
Erstellt am 21.01.2010 um 21:29 Uhr von nicoline
DJ
ich finde, ich habe nichts anderes geschrieben, Du hast es nur anders herum ausgedrückt, insofern widersprichst Du nicht ;-)))