BR-Gründung - Dürfen die Arbeitnehmer, die den Betriebsrat gründen wollen eine Betriebsversammlung einberufen um ihre Kollegen zu informieren oder geschieht dies über die Geschäftsleitung?
Hallo zusammen!
Ich möchte in der Firma in der ich tätig bin, einen Betriebsrat gründen. Ich habe dazu einige Fragen wie z.B. muss die Firma dem Beriebsrat Sachmittel ( Bsp. PC mit Drucker) zur Verfügung stellen? Findet die Tätigkeit des Betriebsrates während der regulären Arbeitszeit statt? Dürfen die Arbeitnehmer, die den Betriebsrat gründen wollen eine Betriebsversammlung einberufen um ihre Kollegen zu informieren oder geschieht dies über die Geschäftsleitung? Welcher Mindestzeitraum ist vorgeschrieben vom Zeitpunkt der Veröffentlichung der Wählerliste bis zur Wahl?
Community-Antworten (2)
19.01.2010 um 22:58 Uhr
Immer langsam mit den jungen Pferden. Mach nur 1 Schritt nach dem Anderen! Such dir erstmal Hilfe bei der zuständigen Gewerkschaft. Häng das nicht an die große Glocke. Rede nur mit Leuten, denen du vertrauen kannst. Die GEW wird dir schon den genauen Ablauf erklären. Wenn die Wahl dann durch ist sehr Ihr weiter.
20.01.2010 um 07:41 Uhr
Und wenn Du keinen Kontakt zur Gewerkschaft hast, --> oben links, blauer Button
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