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Vereinfachtes Wahlverfahren nach § 14a für Kleinbetriebe - Wie viele Wahlunterstützter?

D
Daysie
Nov 2016 bearbeitet

Meine Frage: Wie viele Wahlunterstützter benötigten wir bei insgesamt 9 Wählern?

Wir haben bis jetzt immer nur 1 Wahlunterstützer-Unterschrift gehabt. Jetzt kommen wir Zweifel, ich möchte eine Wahlanfechtung verhindern. Für eine Antwort wäre ich dankbar.

7.36506

Community-Antworten (6)

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BrumbärTosca

11.01.2010 um 12:13 Uhr

§ 14 Wahlvorschriften (1) Der Betriebsrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. (2) Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Sie erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird oder wenn der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a zu wählen ist. (3) Zur Wahl des Betriebsrats können die wahlberechtigten Arbeitnehmer und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen. (4) Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer. (5) Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragen unterzeichnet sein.

G
Galaxy

11.01.2010 um 12:17 Uhr

@Daysie guckst du BetrVG § 14 ,Absatz 4 Wahlvorschriften

(4) 1.Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte.

1/20 von 9 wahlberechtigten AN währen 1,8 AN....

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RamLih

11.01.2010 um 14:03 Uhr

Hey Galaxy, will ja nicht hetzen, aber nach meinem Verständnis ist 1/20 von 9 nur 0,45

G
Galaxy

11.01.2010 um 14:15 Uhr

@Ramlih

du hetzt ja gar nicht, Asche über mein Haupt, Schäm du hast recht, das kommt davon wenn man mal schnell 1/20tel mit 20% verwechselt und dann noch schneller die Antwort in die Tastatur hämmert......

P
Petrus

11.01.2010 um 17:49 Uhr

Galaxy: Du hast Dein Zitat aus dem BetrVG gelesen? Dort steht im letzten Satzteil eindeutig: Mindestens zwei Unterstützer.

N
nicoline

11.01.2010 um 18:11 Uhr

Oh unendliche Weite ;-)) ich fühle mich getröstet, Du vielleicht auch, guckst Du hier:

http://www.betriebsrat.com/index.php?purl=/showquestion.html&qid=31772&qpage=&nav=search&theme=&keyword=St%FCtzunterschriften&Site=BR-Forum&Menue=

Gruß in die Unendlichkeit ;-))

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