Ich bin BRV seit Dez. 2007. Wir hatten vor Weihnachten eine "Massenkündigung" = 43 MA.
Alles mit dem BR verhandelt: Sozialkriterien, Sozialauswahl, Sozialplan. Herausnahmen nach KSchG § 1 (3) Satz 2 etc, etc.
Am letzten Arbeitstag ruft mich der Anwalt eines MA an, läßt sich den ganzen Vorgang erklären und deutet an, dass er Kündigungsschutzklage erheben werde, da die Unterlagen in dem Kündigungsschreiben nicht vollständig seien, also nicht die BetrVereinbarung, nicht die Namensliste, nicht die Sozialauswahlkriterien, usw. Der MA also die Rechtmäßigkeit der Kündigung nicht beurteilen könne.
Natürlich hat der BR mit der Ausgestaltung der Kündigung nichts zu tun, in Normalfalle sieht er sie garnicht und erfährt auch nichts über Klagen dazu.
Meine Frage: hat der gekündigte AN das Recht, alle o.a. Unterlagen mit der Kündigung erhalten zu müssen, auch die Namensliste? Ist die Kündigung ggfls. tatsächlich formal zu beanstanden?
Wie gesagt, nicht Problem des BR, aber wir erwarten sofort mit Beginn des neuen Jahres (gerade ist Betriebsruhe) diese Fragen; Klagefrist geht ja noch bis ca. 11. Januar.
Danke vorab