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Kommunikationsmittel BR mit den AN -> Mail-Gruppen

U
UdoWoe
Sep 2020 bearbeitet

Hallo ihr Allwissenden, auch ich habe mal ein Problem bzw. Frage. Der BR möchte alle seine MA per Mail anschreiben. Der AG weigert sich den schon von ihm genutzten und gepflegten Mail-Verteiler zu Verfügung zu stellen. Der BR soll den SharePoint zur Information nutzen. Ich sehe darin eine benachteiligung des BRs, da wir nicht die gleichen Wege zur Kommunikation verwenden können wie der AG. Der AG versendet über den Mail-Verteiler regelmäßig Informationen an ALLE MA. Kann mir jemand Urteile nennen, indenen dem BR die gleichen Kommunikationsmittel zugesagt wurden. Wie macht ihr das? Stellt ihr euch eure Verteiler selbst zusammen? Danke für eure Hilfe und Unterstützung. Bleibt gesund....

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Community-Antworten (26)

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celestro

28.09.2020 um 23:53 Uhr

Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass der BR ein Anrecht auf Aushändigung des Verteilers hat.

Allerdings ... wenn ich mich recht erinnere, muss man bei uns nur auf "allen Antworten" drücken und dann schicke ich die Mail an den gleichen Verteiler wie der AG.

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XYZ68

29.09.2020 um 10:02 Uhr

Bei uns gibt es den Verteiler als Sammeladresse alluser@...

und die kann jeder benutzen.

U
UdoWoe

29.09.2020 um 10:06 Uhr

Leider ist diese Möglichkeit "allen Antworten" (bei größer 100Antworten) und "alluser@..." bei uns gesperrt. Das ist ja unser Problem. Kennt ihr Urteile, dass den BRs die gleichen Kommunikationswege die auch der AG nutzt zugestanden wurden?

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Kjarrigan

29.09.2020 um 10:32 Uhr

Schriftliche Anforderung an die IT - Kopie an AG. Eskalation - Androhung Beauftragung von RA zur Durchsetzung der Interessen / Bedürfnisse / Sachlichen Mittel des BR - Klage beim ArbG

C
celestro

29.09.2020 um 11:17 Uhr

@Kjarrigan

Teile dem Kollegen doch erst einmal die Quelle mit, dass der BR das überhaupt fordern "kann".

Ansonsten habe ich das hier:

https://openjur.de/u/468334.html

gefunden.

R
rtjum

29.09.2020 um 11:59 Uhr

Fitting §40, Rn127 "...Der betriebsübliche Standard steht auch dem BR zu...."

Rn133a "Hat der AG zur innerbetrieblichen Kommunikation ein E-Nail-System eingerichtet, kann der BR verlangen, dies ebenfalls zur Unterichtung der ArbN nutzen zu können."

C
celestro

29.09.2020 um 12:03 Uhr

@rtjum

meinen Link gelesen?

P.S. im vorliegenden Fall darf der BR den betriebsüblichen Standard durchaus nutzen.

U
UdoWoe

29.09.2020 um 12:29 Uhr

Vielen Dank. Ihr habt mir sehr weitergeholfen. Jetzt hoffe ich, dass sich die KBR-Vorsitzende das auch beim AG vorlegt und ich nun den erhofften Erfolg verbuchen kann. Bleibt gesund....

C
celestro

29.09.2020 um 12:32 Uhr

@UdoWoe

Hast Du den Link wenigstens gelesen? Macht mir nicht den Eindruck.

U
UdoWoe

29.09.2020 um 12:38 Uhr

@celestro: Doch habe ich. Das Urteil ist aber aus dem Jahr 2008. Da kann sich ja in der Zwischenzeit einiges geändert haben. Ich hatte im Vorfeld diese Urteil auch schon gefunden. Vielleicht hat sich in der Zwischenzeit ein anderes Gericht mit dem gleichen Thema befasst und ist auf ein anderes Urteil gekommen. Wer weis......

Wie kommuniziert ihr den bei euch mit allen MA? Nur über Betriebsversammlungen? Wir sind über ganz Deutschland verteilt und wollen alle MA schnell erreichen.

C
celestro

29.09.2020 um 12:42 Uhr

"Das Urteil ist aber aus dem Jahr 2008. Da kann sich ja in der Zwischenzeit einiges geändert haben. Ich hatte im Vorfeld diese Urteil auch schon gefunden."

Möglich, aber ohne "Beweise" wäre ich da vorsichtig. Zum Beispiel nutzen (mMn) einem die RN von rtjum in Deinem Fall rein gar nichts. Denn Euer Gremium darf das Mail System ja nutzen.

Und das Genannte von Kjarrigan ist nur eine Beschreibung einer Vorgehensweise.

K
Kjarrigan

29.09.2020 um 12:56 Uhr

"Und das Genannte von Kjarrigan ist nur eine Beschreibung einer Vorgehensweise. "

Korrekt und genauso würde ich es auch machen. Sollen sich doch die RA damit rumschlagen. Im übrigen ergibt sich das aus § 40 BetrVG und wenn der BR beschließt, das es für die BR Arbeit notwendig ist - ist es erst einmal ein Beschluß - Man muss es dann entsprechend begründen können. Dazu darf sich der BR aber Sachverstand und Rechtsbeistand ins Boot holen.

DAs urteil ist 12 Jahre alt, es geht um den GBR, es steht eine Intranetseite zur Verfügung etc etc. / Da kann man durchaus auch mal versuchen ein anderes Urteil einzuklagen.

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rtjum

29.09.2020 um 13:49 Uhr

"Denn Euer Gremium darf das Mail System ja nutzen" aber nicht den Verteiler und der gehört zum System

C
celestro

29.09.2020 um 15:00 Uhr

@rtjum

Urteil aus dem Link gelesen?

R
rtjum

29.09.2020 um 15:13 Uhr

ja, wie der erste Satz schon sagt geht es um einen eigenen Email-Verteiler und der steht dem BR nicht zu, da gebe ich Dir ja Recht, aber einen bereits vorhandenen hat der AG auch dem BR zur Verfügung stellen.

C
celestro

29.09.2020 um 15:39 Uhr

Auch bis zum Ende gelesen?

Das AG urteilte:

"Im Übrigen richte sich die Erforderlichkeit eines Sachmittels nicht ausschließlich nach dem Ausstattungsniveau des Arbeitgebers; es sei insofern unerheblich, dass die Geschäftsführer der Arbeitgeberin über einen vergleichbaren E-Mail-Verteiler verfügen."

und das LAG hat dies bestätigt.

"Auch kann - was streitig geblieben ist - unterstellt werden, dass die Arbeitgeberin in der Vergangenheit unternehmensweite E-Mail-Verteiler der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne leitende Angestellte zur Information der Belegschaft über Angelegenheiten, für die der Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 1 BetrVG gesetzlich originär zuständig ist, verwendet hat und auch weiterhin verwenden will, ohne dass sich schon daraus ein Anspruch auf dieselbe Informations- und Kommunikations-Technologie ergäbe."

Also selbst wenn man unterstellt, das es den Verteiler gibt, erwächst daraus KEIN Anspruch.

R
rtjum

29.09.2020 um 16:41 Uhr

da sind wir unterschiedlicher Meinung zumal das Urteil auch einen GBR betrifft.

C
celestro

29.09.2020 um 16:57 Uhr

also das kein Anspruch erwächst, steht im Urteil. Da kann man kaum mit "ich habe eine andere Meinung" argumentieren. Und aus welchem Grund sollte es einen Unterschied machen, ob es um einen GBR, statt um den örtlichen BR geht?

"Im Übrigen richte sich die Erforderlichkeit eines Sachmittels nicht ausschließlich nach dem Ausstattungsniveau des Arbeitgebers; es sei insofern unerheblich, dass die Geschäftsführer der Arbeitgeberin über einen vergleichbaren E-Mail-Verteiler verfügen."

Klingt nicht so, als würde da jemand speziell auf den GBR abzielen. Im Gegenteil!

R
rtjum

29.09.2020 um 17:06 Uhr

nein mit "unterschiedlicher Meinung" argumentiere ich auch nicht. Der erste Satz ist für mich der ausschlaggebende. Und wenn der AG dieses Mittel nutzt dann muss das auch dem BR zur Verfügung gestellt werden, auch wenn das LAG das vielleicht differenzierter sieht bleibe ich bei meiner Meinung. Ich muss allerdings auch sagen, dass wir ein solches Problem nicht haben weil unser AG bei allen diesen Dingen (PCs, Laptops usw) keinerlei Unterschiede macht und "Waffengleichheit" herrscht.

und darüber hinaus kann das gerne für dich so klingen dass es genau nicht auf einen GBR abzielt denn das Urteil hat ja auch nichts mit GBR zu tun...

U
UdoWoe

29.09.2020 um 17:20 Uhr

Hallo rtjum. Leider haben wir das Problem, dass unser AG Unterschiede macht und wir als BR, GBR und KBR keine Waffengleicheit haben. Der AG kann zu jeder Zeit Mails, Nachrichten oder Announcement an ALLE MA des Unternehmens senden. Dies können wir in keinen der Gremien. Er erwartet, dass wir unser Schreiben über ihn, welches dann natürlich zensiert wird veröffentlichen. D.h. er, der AG schickt es an alle. Sieht schon sehr merkwürdig aus wenn der AG ein BR Schreiben versendet. Wir hatten jetzt halt gerade den Fall, dass er unser KBR-Schreiben auf keinen Fall versenden wollte. Nachdem wir mit RA gedroht haben, ist er etwas eingeknickt und hat sein Announcement wieder zurückgezogen 8es ging um eine Anweisung, welcher der AG ohne Abstimmung mit dem KBR veröffentlicht hatte). Ich sehe hier aber an den vielen unterschiedlichen Antworten, dass es keine einheitliche und keine richterliche Klarheit gibt. Es gibt Firmen, so wie bei euch, wo es gut läuft und andere, wie bei uns, wo der AG sich quer stellt. Ich hatte die gute Hoffnung ein Urteil zu bekommen, wo wir uns darauf berufen können und damit den AG zum Umdenken zu bewegen. Trotzdem Danke an alle für eure Nachrichten.

R
rtjum

29.09.2020 um 17:25 Uhr

ja dann solltet ihr vielleicht nicht nur mit dem Anwalt drohen sondern das ganze vor Gericht bringen vor allem wenn ihr nachweisen könnt, dass euer AG zensiert, denn das ist Behinderung der BR-ARbeit

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UdoWoe

29.09.2020 um 17:30 Uhr

Bin ich völlig bei dir. Leider braucht man dazu eine Mehrheit und die ergibt sich leider momentan nicht. Zumal unser AG immer dann einknickt, wenn er das Wort "Rechtsanwalt", "Einigungsstelle" oder "Arbeitsgericht" hört. Und bisher war es auch noch nicht so schlimm wie in diesem Fall. Wir haben Ende Oktober wieder eine große Sitzung, da werden wir das ganze nochmals ansprechen und eine endgültige Lösung fordern.

C
celestro

29.09.2020 um 17:31 Uhr

Das Urteil macht deutlich, das Ihr die Waffengleichheit (im Sinne des E-Mail-Verteilers) selbst herstellen müsst. Bei uns kümmert sich der BRV um den Verteiler.

Die Verteilung über den AG würde ich aber auch nicht hinnehmen. Hängt die Nachrichten ans "schwarze" Brett oder macht Euch wie gesagt selbst einen Verteiler.

R
rtjum

29.09.2020 um 17:44 Uhr

ich versuche mir gerade den GBR-Vorsitzenden unseres Unternehmens mit kanp 15000 Beschäftigten vorzustellen, der tage-/wochenlang in ganz Deutschland alle Standorte abfährt und alle Email-Adressen notiert...

C
celestro

29.09.2020 um 17:51 Uhr

"Zumal unser AG immer dann einknickt, wenn er das Wort "Rechtsanwalt", "Einigungsstelle" oder "Arbeitsgericht" hört."

Dann solltet Ihr das Risiko abwägen. Klar kann man jetzt drohen und der AG knickt vielleicht auch wieder ein. Kann funktionieren, oder auch nicht.

Was ist denn gegen den SharePoint einzuwenden?

P.S. "Vor allem ist, worauf das Arbeitsgericht zu Recht hingewiesen hat, nicht ersichtlich, dass der Gesamtbetriebsrat ohne Nutzung des gewünschten E-Mail-Verteilers seine anderen Rechte und Pflichten vernachlässigen müsste (vgl. BAG 16.05.2007 - 7 ABR 45/06; BAG 11.03.1998 -7 ABR 59/96; BAG 11.11.1998 - 7 ABR 57/97)."

Also wenn Ihr den Nachweis führen könnt, das Ihr den Verteiler unbedingt braucht .... ;-)))

U
UdoWoe

29.09.2020 um 18:01 Uhr

Beim SharePoint müssen die AN aktiv werden und in den SharePoint schauen. Eine Mail geht direkt ins Postfach und mus zumindest gelöscht und hoffentlich vorher auch gelesen werden. Es gibt keine Alert-Funktion für alle MA das es eine neue Nachricht oder Änderung im SharePoint gibt. @rtjum: Sicher muss keiner in Deutschland herumfahren und Mail-Adressen sammeln. Es müsste sich jemand hinsetzen und neue Verteiler erstellen. Zusätzlich müsste jede Änderung nachgepflegt werden. Nur wenn es der AG sowieso macht, wieso sollte man das ganze dann doppelt machen.

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