Erstellt am 30.09.2009 um 12:03 Uhr von mainpower
Hallo,
hat der BR einen Wahlvorstand bestellt kann er ihn nicht mehr abberufen. Eine Ersetzung ist nur noch durch das Arbeitsgericht möglich.
Findest Du in § 16 (1) 2 BetrVG
Erstellt am 30.09.2009 um 12:09 Uhr von quiltrr
Zusätzlich:
Eine Abberufung einzelner Mitglieder ist nicht möglich. Auch das Arbeitsgericht kann nur dann angerufen werden, wenn der Wahlvorstand durch Untätigkeit oder Säumigkeit die Wahl verzögert. (vgl. Fitting, zu § 18 BetrVG, Rn 47)
Erstellt am 02.10.2009 um 22:17 Uhr von DerAlteHeini
Zusätzlich:
... oder wegen gesetzwidriges Verhalten