Wahlvorstand absetzen?
Folgende Frage ,unser Betriebsrat hat ein Wahlvorstand festgelegt incl. Ersatzmitgliedern ,aufeinmal passen gewisse Mitglieder ihnen nicht mehr(evtl Druck aus der GL?), darf der Wahlvorstand wieder abgestzt bzw. verändert werden?
Community-Antworten (3)
30.09.2009 um 14:03 Uhr
Hallo, hat der BR einen Wahlvorstand bestellt kann er ihn nicht mehr abberufen. Eine Ersetzung ist nur noch durch das Arbeitsgericht möglich. Findest Du in § 16 (1) 2 BetrVG
30.09.2009 um 14:09 Uhr
Zusätzlich:
Eine Abberufung einzelner Mitglieder ist nicht möglich. Auch das Arbeitsgericht kann nur dann angerufen werden, wenn der Wahlvorstand durch Untätigkeit oder Säumigkeit die Wahl verzögert. (vgl. Fitting, zu § 18 BetrVG, Rn 47)
03.10.2009 um 00:17 Uhr
Zusätzlich: ... oder wegen gesetzwidriges Verhalten
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