Erstellt am 26.09.2009 um 16:03 Uhr von ridgeback
Celtica,
nein das ist nicht zulässig, weder für den BR noch für den eintelnen. Siehe Arbeitstättenverordnung.
Erstellt am 26.09.2009 um 17:58 Uhr von Troisdorfer
Siehst du die Schuld bei dem Betriebsrat ???
Erstellt am 26.09.2009 um 18:23 Uhr von Biggy
Seit wann gibt es einen 6 Mann starken Betriebsrat?
5 oder 7 entscheide dich.
Wenn der BR mit dem Büro von 6 qm einverstanden ist, ist er selbst schuld.
Aber seine erste Amtshandlung solle dann sein sich um den Mitarbeiter zu kümmern damit wenigstends der einen vernünftigen Arbeitsplatz bekommt.
Es gibt Vorschriften wie ein Arbeitsplatz zu sein hat und das ist mit Sicherheit kein unbeheizter, unbelüfteter nur mit Kunstlich ausgestatteter Durchgangsflur an einer Art Rezeption.
Erstellt am 26.09.2009 um 19:54 Uhr von neskia
Ich würde sogar nach §23 einen Verstoß gegen gesetzl. Pflichten in Verbindung mit §75(2) in Erwägung ziehen. Diese Maßnahme durch den AG ist doch dazu durchgeführt worden um den BR vor den Mitarbeitern schlecht aussehen zu lassen, eine Behinderung der BR-Arbeit. "Wegen der Ansprüche des BR muß ein MA leiden".
Und die Größe des BR-Büro ist entgegen §40. Bei 3 Mitglieder sind es schon 9 qm
http://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/entscheidungen_2003/kammer3/3tabv79_03.pdf
Erstellt am 27.09.2009 um 20:30 Uhr von Celtica
Danke erstmal für eure Antworten. Der BR ist nicht Schuld. Unsere Firma mit ca 70 Mitarbeitern hat sich 20 Jahre mit Händen, Füßen und Drohungen gegen einen BR gewehrt. Durch die IG Metall der wir angeschlossen sind wurde es dann doch iniziiert. Die Firma wurde diktatorisch geführt von unserem Geschäftsstellenleiter und seiner Sekretärin/Personalleiterin (wir sind eine Tochter eines franz. Großkonzerns). Mittlerweile ist unser Chef nur noch unterwegs und seine Sekretärin hält die Stellung so gut sie kann (im Sinne des Chefs nicht der Mitarbeiter).
Seit Mai besteht nun der Betriebsrat der immer noch kein Büro hat, da keines Frei ist. Ich arbeite als Teamassistentin für Marketing und Vertrieb in einem kleinen Einzelbüro von denen es insgesamt 7 Stück gibt (Controller, Personalleiterin, QS-Manager, QS Manager Assistentin, Leiter Buchhaltung) Bereits im letzten Jahr mußte ich mich an den Empfang setzen da kein Büro frei war für mich. Es sollten alle zusammengehörenden Abt. auch zusammensitzen so wollte es der Chef. Dieser Empfang sieht so aus, daß es eine Etage ist, durch die ein Rundweg im Quadrat geht. Vom Haupteingang aus geht man praktisch 4x ums Eck und kommt dann wieder am Haupteingang an. Ein weiterer Gang führt in die Küche. Die Toiletten sind im Treppenhaus beim Haupteingang. Direkt zwischen dem Haupteingang und dem Gang zur Küche steht ein runder Tresen an der Wand mit Deckenläuchten. Es gibt keine Heizung (aber einen Heizofen und kein Fenster. Alle Mitarbeiter der Firma kommen in unsere Etage um sich mehrmals täglich Kaffe zu holen. Alle Mitarbeiter der Etage müssen mehrmals täglich in andere Etagen bzw. auf die Toilette oder in die Küche, d.h. alle müssen am Empfang vorbei (ca. 130-150 mal geht am Tag die Eingangstüre auf und zu. Es zieht schrecklich, weil viele Mitarbeiter ihre Türen und Fenster aufhaben. Man bekommt alle Gespräche und Telefonate mit. Viele Mitarbeiter unterhalten sich im Flur. Laut Gewerbeaufsichtsamt und Betriebsarzt wäre es ein normaler Arbeitsplatz (beide Herren sind der Chefsekretärin sehr zugetan) Im Oktober bekam ich dann einen Bandscheibenvorfall und múßte operiert werden. War von Jan-April krankgeschrieben und bekam aufgrund von Kündigungen durch die Wirtschaftskrise ein eigenes Büro. In verschieden Abteilungen sind freie Arbeitsplätze (insges. 5), das möchte aber der Chef nicht daß ich da sitze. Die Personchefin fühlt sich vom BR total bedrängt und nimmt mich als schwächstes Glied in der Kette. Der BR steht nun zwischen den Stühlen da sie ja ein Büro benötigen. Wie sieht die Rechtslage aus?
Erstellt am 27.09.2009 um 22:20 Uhr von rainerw
Fragt euren Chef mal, das wenn er sich ein Auto gekauft hat und es sind aber erst 3 Reifen montiert, ob er dann auch schon los fährt.
Genau so ist es mit der Arbeit. Er kann nur so viele Leute einstellen wie er ordendliche Arbeitsplätze hat. Das was er da macht geht gar nicht. Einen Teil der Rechtsgrundlage hat Dir Neskia ja schon benannt. Desweiteren könntet ihr noch quer durch die Gesetzbücher ( Arbeitsschutz, Gesundheitschutz, Arbeitsstättenverordnung und die MBR aus dem BetrVG in der Hauptsache des BetrVG) wandern. Wenn euch das Zuständige Gewerbeaufsichtsamt trotz der Nachweislichen Verstösse nicht helfen will, weißt auch dies auf eine mögliche höher Instanz hin. Welche Möglichkeit so gut wiegar nicht im Arbeitsrecht genutzt wird ist z.B. der Petitionsauschuß und natürlich den chef auf den §23 BetrVG mit seinen folgen hinweisen. Dies solltet ihr dann auch allerdngs durchziehen. Auch die BG würde ich informieren. Zusätzlichwürde ich mal bei der örtl. Press nachfragen ob dies einen Artikel wert wäre. Dies würde ich dem Chef aber im Vorfeld stecken.
Als Übergangslösung könnte man dem chef anbieten das man sich auch bis zum tag....... mit einem beheitztem Bürocontainer zufrieden geben würde. Macht er es nicht. Einigungsstelle.
Erstellt am 28.09.2009 um 06:18 Uhr von Troisdorfer
***Der BR ist nicht Schuld. Unsere Firma mit ca 70 Mitarbeitern hat sich 20 Jahre mit Händen, Füßen und Drohungen gegen einen BR gewehrt.***
Da fragt man sich warum ? gerade jetzt könntet ihr einen Betriebsrat gebrauchen !
Erstellt am 28.09.2009 um 09:48 Uhr von neskia
Bleibt noch Frage: Wieso 6 BR Mitglieder?
Bei 70 MA sollten es fünf sein.
Erstellt am 28.09.2009 um 10:00 Uhr von Immie
@Celtica
Wer hat sich denn gewehrt? Wenn sich der Chef diktatorisch verhält?
Verstehe ich nicht.
Warum nimmt der BR nicht eins der anderen freien Büros?
Dann kann er ja direkt mit einer Klage seine Amtszeit beginnen:-)
@neskia
Vielleicht hat sie das Ersatzmitglied mitgezählt.