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Sicherheit der MA

L
Linessi
Aug 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen, unser AG weiss, dass die Sicherheit der Mitarbeiter nicht gegeben ist. Kein Tüv: Stapler, Hubwagen ebenfalls nicht. Rolltore im Versand keine Prüfung seit 2017, Hochregale keine Prüfplakette usw. Regale im Wareneingang ebenfalls. Mitarbeiter und BR wissen es aber es unternimmt kein Mensch etwas. Was können wir tun? Danke im Voraus

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Community-Antworten (4)

B
BRHamburg

19.08.2020 um 07:08 Uhr

Wer ist den in diesem Fall hier Wir? Ich würde einfach mal bei der BG nachfragen, wie lange die einzelnen Prüfungen überschritten werden dürfen. Dabei kann man dann ja mal die aktuelle Lage schildern. Ansonsten bleibt euch auch noch die Möglichkeit die Geräte und Einrichtungen nicht mehr zu nutzen. Den jeder MA ist verpflichtet vor der in Betrienahme eines Geräts sich von dem ordnungsgemäß Zustand zu vergewissern. Dazu gehört auch zu schauen ob die Prüfung aktuell sind. Ein Stabler ohne Prüfung darf nicht mehr benutzt werden.

S
seehas

19.08.2020 um 12:16 Uhr

Im Zweifel ist das zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu informieren, die für die Einhaltung der Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes zuständig. Allerdings ist dann Feuer unter'm Dach in eurem Betrieb, das muss man wissen bevor so ein Schritt gemacht wird.

C
celestro

19.08.2020 um 12:41 Uhr

zunächst könnte man den BR mal an seine Pflichten erinnern:

"Eine grundlegende Aufgabe des Betriebsrats besteht darin, die Einhaltung von Vorschriften im Betrieb zu überwachen. Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden •Gesetze, •Verordnungen, •Unfallverhütungsvorschriften, •Tarifverträge und •Betriebsvereinbarungen

eingehalten werden (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/betriebsrat-aufgaben/"

aber natürlich auch den AG.

K
Kjarrigan

19.08.2020 um 13:10 Uhr

Wobei der BR aber auch nur den AG darauf ansprechen kann. Selbst veranlassen darf er die Prüfungen nicht. Und wenn der AG einfach auf stur stellt, werden wohl nur die Aufsichtsbehörden oder die BG schnelle Abhilfe leisten können.

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