Erstellt am 18.08.2020 um 18:59 Uhr von celestro
Was für eine seltsame Idee ist das denn? Wenn der BR in der Lage ist, Sitzungen mit allen in einem Raum abhalten zu können, dann muss er das natürlich auch machen. Aber danach darf es mMn dann auch ohne neuen Grund keine "Telefondinger" mehr geben.
Bezüglich Ersatzmitglied ... denke nicht, das eine Weigerung wegen Corona eine Verhinderung darstellt. Höchstens wenn es ein "Risikopatient" ist.
Erstellt am 18.08.2020 um 19:01 Uhr von Rakshazar
Wenn einer nicht "persönlich" teilnehmen möchte, kann er dies immer noch per Telefon tun. (Sollte es immer noch Beschränkungen geben, das in einem Raum nur eine gewisse Anzahl Personen sein dürfen) Er ist ja nicht verhindert, von daher braucht man kein Ersatzmitglied einladen.
Erstellt am 19.08.2020 um 06:59 Uhr von SyMa
"...Wenn sich jemand weigert, real zu erscheinen, darf man dann ein Ersatzmitglied laden? ..."
->Soweit ich weiß, darf man kein Ersatzmitglied nachladen, wenn ein ordentliches BR Mitglied zur Sitzung erscheinen könnte(!), aber aus irgend welche Gründen nicht möchte(!). In dem Fall ist das Mitglied nicht verhindert.
Urlaub, Dienstreise, Krank etc. sind hier nicht gemeint, dass sind Verhinderungsgründe, bei denen ein Reservemitglied nachzuladen ist.
Den neuen §129 haben wir für uns so interpretiert, dass wir Sitzungen per TelKo durchführen könnten. Nach einigen Sitzungen in der Form halten wir das für uns für nicht praktikabel und haben mehrheitlich beschlossen, dieses nicht mehr zu machen.
Das muss aber jedes Gremium individuell entscheiden. Sollte sich die Situation wieder drastischer zuspitzen, werden wir das bestimmt erneut überprüfen.