Veräußerung eines Geschäftszweiges
Wir sind eine Bank, die noch als weiteren Geschäftszweig Reifen- und Warenlager hat. Uns als Betriebsrat wurde zugetragen, dass dieser Geschäftszweig verkauft werden soll. In Kürze ist eine Ausichtsratsitzung, in der der Vorstand das Thema auf den Tisch bringen will. Wie können oder müssen wir uns als Betriebsrat verhalten???
Community-Antworten (8)
17.08.2009 um 11:04 Uhr
@Reibeisen Habt ihr einen WA und Arbeitnehmervertreter im AR?
17.08.2009 um 11:07 Uhr
@Immie
Nein, haben wir nicht.
17.08.2009 um 11:23 Uhr
@Reibeisen Wieviele AN habt ihr denn?
17.08.2009 um 11:31 Uhr
@ Immie Insgesamt haben wir 65 AN. Der Geschäftszweig "Lager" hat alleine 10 Arbeitnehmer.
17.08.2009 um 11:37 Uhr
@Reibeisen Ich gehe mal davon aus, das ihr keine Parkbank seid.
17.08.2009 um 11:41 Uhr
@Immie Richtig! Aber, sollte mir der letzte Beitrag jetzt in irgendeiner Weise weiterhelfen???
17.08.2009 um 11:49 Uhr
@ reibeisen
macht euch schlau bezüglich des § 613a BGB (betriebsübergang) sowie der §§ 111 ff BetrVG (betriebsänderung,interessenausgleich,sozialplan)
17.08.2009 um 11:54 Uhr
@Reibeisen GBR? KBR?
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