Guten Tag,

Kann ein Betriebsrat mit nur 7 Ordentlichen Mitgliedern einen Personalausschuss bilden. Bisher lese ich immer nur, dass nach §§ 27, 28 Abs. 1 S. 3 BetrVG zuerst ein Betriebsausschuss gebildet werden muss und das geht ja nur wenn der Betriebsrat 9 Mitglieder hat. Bitte Antwort mit entspechendem §. Vielen Dank