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Betriebsrat Logo?

T
Triebwerkkalle
Jan 2018 bearbeitet

Welche Bausteine darf der Betriebsrat in seinem Logo ( Anschreiben, Aushänge etc. ) verwenden um die Zugehörigkeit zum Konzern erkenntlich zu machen?

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Community-Antworten (5)

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nicoline

29.07.2009 um 22:26 Uhr

z.B. das Konzern Logo!?!?!?!?!

M
monalisa

29.07.2009 um 22:29 Uhr

@Triebwerkkalle, nicoline's Idee ist doch die Idee, oder? :-))

T
Triebwerkkalle

03.08.2009 um 14:21 Uhr

dachte immer das es generell erstmal verboten ist, das Konzernlogo 1:1 auf Briefköpfe zu übernehmen. Hatte damals bei der Schulung 1 (Grundlagen BetrVG) mal angefragt und diese Info bekommen.

Danke erstmal...

D
DonJohnson

03.08.2009 um 16:18 Uhr

@Triebwerkkalle Auf Briefköpfen ist das auch so (meines Wissens - habe die gleichen Infos) - es sei denn, der AG duldet es eindeutig.

Für Aushänge wäre meine Frage dazu: Warum will man das?

Will man nciht eigentlich das Gegenteil? Sich abheben vom AG? Zeigen, dass man nciht die Firma sondern die AN vertritt?

Zumindest sehen wir das in unserem Gremium so!

T
triebwerkkalle

04.08.2009 um 22:53 Uhr

... sehe ich auch so, nur ist es so... dass hier mehrere Tochtergesellschaften direkt nebeneinander liegen, sich die Firmenlogos Quasi nur geringfügig von einander unterscheiden und Aushänge in der gemeinsam genutzten Kantine aushängen.

Naja, deswegen heißt es ja Betriebs-RAT.... wir sind dran ... danke für Eure Hilfe! Gruß TriebwerkKalle

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