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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Logo - hat die PR-Abteilung darüber ein "Mitbestimmungsrecht"?

W
Wave
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir wollen - für die INTERNE Kommunikation - ein neues BR-Logo einführen. Es ist bereits fertig (es entstehen also keine Kosten dadurch) und es ist in Anlehnung des Firmenlogos gestaltet worden, aber dennoch ein eigener "Eyecatcher".

Der Leiter der PR-Abteilung möchte uns den Einsatz des BR-Logos untersagen, weil wir nur ein gemeinsames Logo haben sollen. Kann er das?

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Community-Antworten (1)

K
Konrad

06.07.2005 um 17:24 Uhr

Nein, dies kann nicht untersagt werden, da seid Ihr in der Entscheidung frei.

Mit der Anlehnung an das Firmenlogo sind eventuell Schutzrechte zu beachten, und das BR Logo darf nicht diskriminierend wirken oder die Firma lächerlich machen, ansonsten hat da niemand mitzureden oder gar zu untersagen.

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