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Saisonarbeit

S
scoiattolino
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Laut Arbeitgeber, müsse man nach der Kündigung ihm 8 Tage Zeit geben, um die Stelle neu zu besetzen. nach der Kündigung bin ich krank geworden. Muss ich diese krankgemeldeten "8 Tage" trotzdem abarbeiten?

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Community-Antworten (1)

K
Kriegsrat

10.07.2009 um 13:32 Uhr

wenn du krankgemeldet bist, bist du an der erbringung der arbeitsleistung verhindert und musst natürlich nicht arbeiten, allerdings sollte spätestens am 4.tag eine AU-Bescheinigung vorliegen (laut gesetz), außer es ist etwas anderes vereinbart ( AG kann die vorlage schon am ersten tag verlangen) solltest du schon länger als 4 wochen dort arbeiten, hast nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz anspruch auf lohnfortzahlung

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