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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Werkstudent

M
Marianne45
Jul 2020 bearbeitet

Hat ein Werkstudent in der Gastro keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld? Wenn ja, warum? Das Arbeitsamt hat dieses im April bereits gezahlt, jetzt meint das Steuerbüro, dass es nun vom Amt abgelehnt wurde.

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Community-Antworten (5)

W
wdliss

06.07.2020 um 16:54 Uhr

https://www.studentenwerke.de/de/werkstudentenprivileg "ABER: Durch die Beschäftigung als Werkstudent wird kein Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben. Werkstudenten können deshalb auch kein Kurzarbeitergeld erhalten."

C
celestro

06.07.2020 um 16:54 Uhr

K
Kjarrigan

06.07.2020 um 16:54 Uhr

Was ist denn ein Werkstudent in der Gastro? Duales Studium - also z.b. 3Tage Uni und 2 Tage kellnern oder im Block oder arbeitet ein Jura Student nebenbei in der Gastro als Nebenjob?

Welche Zeit fällt denn aus? Die Zeit an der Uni oder die Arbeitszeit?

K
krambambuli

06.07.2020 um 18:20 Uhr

Was jemand in seiner Freizeit macht (z.B. studieren) hat auf das Arbeitsverhältnis keinen Einfluss. Die meisten "Werkstudenten" sind faktisch ganz normale Arbeitskräfte. Darum muss man schon mehr über das Beschäftigungsverhältnis wissen.

G
ganther

07.07.2020 um 13:30 Uhr

viele Studenten sind sozialversicherungsrechtlich eben nicht ganz so normal. Studenten arbeiten meistens nicht so viele Stunden um die Privilegierung der Sozialversicherung zu nutzen und eben keine SV-Beiträge zu zahlen. Hat man halt mehr netto im Geldbeutel. aber wenn ich keine Beiträge zahle, dann gibt es auch keine Leistungen

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