Werkstudent
Hat ein Werkstudent in der Gastro keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld? Wenn ja, warum? Das Arbeitsamt hat dieses im April bereits gezahlt, jetzt meint das Steuerbüro, dass es nun vom Amt abgelehnt wurde.
Community-Antworten (5)
06.07.2020 um 16:54 Uhr
https://www.studentenwerke.de/de/werkstudentenprivileg "ABER: Durch die Beschäftigung als Werkstudent wird kein Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben. Werkstudenten können deshalb auch kein Kurzarbeitergeld erhalten."
06.07.2020 um 16:54 Uhr
les Dir mal die Diskussion hier:
https://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?11,2498193
durch.
06.07.2020 um 16:54 Uhr
Was ist denn ein Werkstudent in der Gastro? Duales Studium - also z.b. 3Tage Uni und 2 Tage kellnern oder im Block oder arbeitet ein Jura Student nebenbei in der Gastro als Nebenjob?
Welche Zeit fällt denn aus? Die Zeit an der Uni oder die Arbeitszeit?
06.07.2020 um 18:20 Uhr
Was jemand in seiner Freizeit macht (z.B. studieren) hat auf das Arbeitsverhältnis keinen Einfluss. Die meisten "Werkstudenten" sind faktisch ganz normale Arbeitskräfte. Darum muss man schon mehr über das Beschäftigungsverhältnis wissen.
07.07.2020 um 13:30 Uhr
viele Studenten sind sozialversicherungsrechtlich eben nicht ganz so normal. Studenten arbeiten meistens nicht so viele Stunden um die Privilegierung der Sozialversicherung zu nutzen und eben keine SV-Beiträge zu zahlen. Hat man halt mehr netto im Geldbeutel. aber wenn ich keine Beiträge zahle, dann gibt es auch keine Leistungen
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