Tag der Offenen Tür - in wie weit können Mitarbeiter dafür Dienstverpflichtet werden?
Hallo ihr Wissenden,
in wie weit können Mitarbeiter bei einem Tag der Offenen Tür Dienstverpflichtet werden? Der Betriebsrat hat im übrigen keinerlei Infos im Vorfeld zu dieser Veranstaltung von der GF erhalten und wurde in keinster Weise in die Vorplanungen mit einbezogen.
Community-Antworten (5)
30.06.2009 um 20:34 Uhr
wenn der tag der offenen tür an einem sonst für die mitarbeiter freien tag stattfindet seid ihr zumindest bezüglich der arbeitszeit in der mitbestimmung, sind ja dann praktisch überstunden/mehrarbeit
30.06.2009 um 21:06 Uhr
Genau so sehe ich das auch. Beschwert hat sich aber von den betroffenen MA bisher aber noch keine/r. Zumindest nicht offiziel beim Betriebsrat. Ist ja auch kein Wunder, wenn im Vorfeld schon mit Einzelgesprächen beim Vorgesetzten gedroht wird oder der befristete Arbeitsvertrag auf dem Spiel steht. Also was macht nun der Betriebsrat? Ich benötige einen guten Rat.
30.06.2009 um 22:03 Uhr
@Maclogic, als erstes würde ich einmal rauskommen aus meinem institutionaliserten Hahnenkampf GF/BR... Es muss sich kein MA beschweren. Fordert die nötigen Infos an und macht der GF klar ( wenn es sich um Üstd o. Mehr-AZ handelt ) dass Ihr in der Mitbestimmung seit, dann sollte auch ein Konsens möglich sein. BASTA!
30.06.2009 um 22:08 Uhr
Danke dir@ pirat, genau so machen wir es auch.
30.06.2009 um 22:27 Uhr
@Mac-logic, wusste Dein Name ist Programm.
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