Mitbestimmung bei Elternteilzeit?
Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei Teilzeit in der Elternzeit oder fällt dies unter Individualrecht ? Danke erst mal
Community-Antworten (3)
03.06.2009 um 01:02 Uhr
@Regina, eine erst nach Antritt der Elternzeit mit dem AGvereinbarte Teilzeitbeschäftigung wird vom BAG betriebsverfassungsrechtlich als Einstellung angesehen, auch wenn der Arbeitnehmer auf seinem angestammten Arbeitsplatz mit reduzierter Stundenzahl weiter arbeitet. Demzufolge hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG.
03.06.2009 um 01:14 Uhr
Regina, ergänzend zu ridgeback: Auch bei der Verteilung der AZ ist der BR laut Kommentierung zu § 8 TzBfG u.U. mit drin.
03.06.2009 um 01:45 Uhr
Danke an ridgeback und Lotte!!! das ist allemal einen Versuch wert
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