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Internetanschluss für BR - muss man begründen?

H
heuer
Okt 2017 bearbeitet

haben internet beantragt...nunmehr wurde um begründung gebeten. muss man begründen?gehört doch eigentlich zur sachgerechten wahrnehmung der aufgaben des br,kennt jemand ein AZ

5.515011

Community-Antworten (11)

K
Kriegsrat

04.05.2009 um 23:23 Uhr

wieviele AZ brauchst du ? ;-))

Als Betriebsrat haben Sie laut Bundesarbeitsgericht einen rechtlichen Anspruch gegen Ihren Arbeitgeber, die Ihnen zur Verfügung gestellten Personalcomputer auch an das Internet anschließen zu lassen. Nach § 40 Absatz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber Ihnen nämlich die für die laufende Geschäftsführung nötigen sachliche Mittel im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.

Zu den sachlichen Mitteln und der Informationstechnik im Sinne des § 40 Absatz 2 BetrVG gehört nach Auffassung der Erfurter Richter auch das Internet. Hier können Sie sich schnellstens über arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung unterrichten.

BAG, Az: 7 ABR 8/03

oder

Das Bundesarbeitsgericht hat die Anforderungen an die Gewährung eines Internetzugangs für den Betriebsrat erhöht. Maßgeblich für die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Internetanschlusses sind danach die konkreten betrieblichen Verhältnisse, insbesondere die elektronische Infrastruktur des Betriebs (technische Ausstattung) und die Erforderlichkeit des Internetanschlusses zur Erledigung konkreter Aufgaben des Betriebsrats. Sofern keine besonderen Anforderungen an die Betriebsratstätigkeit vorliegen, ist eine tagesaktuelle Information über Rechtsprechung und Gesetze mittels Onlinedatenbanken nicht erforderlich. In diesen Fällen genügt die herkömmliche Informationsbeschaffung in Form der einschlägigen Fachliteratur.

Beschluss des BAG vom 25.08.2006

7 ABR 55/05

und es gibt bestimmt noch mehr......

N
nicoline

04.05.2009 um 23:44 Uhr

und es gibt bestimmt noch mehr.. Gibt es, heute frisch auf meinem Rechner gelandet:

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.02.2009, Az.: 12 TaBV 17/08

P
paula

05.05.2009 um 00:41 Uhr

aber wie gerade 7 ABR 55/05 gezwigt hat sollte der BR schon darlegen können warum. Ganz so einfach ist es eben nicht. Kommt halt auch darauf an ob ein AG bis Erfurt klagen möchte. Da sind die Chancen für die AG nämlich nicht so übel.

K
Kriegsrat

05.05.2009 um 00:48 Uhr

@ paula

schade eigentlich, das in unserem informationszeitalter so eine selbstverständlichkeit wie das internet überhaupt noch strittig sein kann als ob es wir betriebsräte nicht schon schwer genug haben.................

D
DonJohnson

05.05.2009 um 00:55 Uhr

@kriegsrat

Zum Glück habe wir DAS Problem nciht! Wir haben eine autake (schreibt sich das so?) DSL Leitung am Server vorbei! Puh!

P
paula

05.05.2009 um 01:02 Uhr

nachdem deutsche Gerichte auch im Jahr2008 noch urteilen, dass es BRs gibt die keinen Anspruch auf einen PC haben...

P
paula

05.05.2009 um 01:04 Uhr

@DJ da sei dir aber mal nicht so sicher. Wie sagte unser Sicherheitsbeauftragter: egal ob über den Server oder nicht. Ich muss nur wissen wo die Telefonleitung läuft und ich hole Ihnen alles vom Rechner... ich habe ihm nicht geglaubt aber er hat es demonstriert!

D
DonJohnson

05.05.2009 um 01:12 Uhr

@paula Ja, ich weiß, aber der Systemadmin steht auf unserere Seite ;-))) Die totale Sicherheit hat gar niemand - erst Recht nciht im Netzwerk - Netz oder sonstwas. Selbst in solch einer kleinen Firma wie wir weiß ich, dass wir nicht über alles und allem die Sicherheit der Einhaltung auch der technischen Mittel haben können. Ich persönlich, aber das ist lediglich meine Vermutung, ist sogar, dass unser BR Büro abgehört wird - wie auch immer - aber das ist ein anderes Thema. Ich sag ja, ich werde noch paranoid... ;-)))

P
paula

05.05.2009 um 01:29 Uhr

@DJ

bleibe gesund! das ist die Sache nicht wert ;-)

D
DonJohnson

05.05.2009 um 01:39 Uhr

@paula Jo, da wirst du Recht haben ;-)))

P
Praetorianer

05.05.2009 um 22:06 Uhr

Ich habe letzten erst ein Text gefunden in dem ein Anschluss nichts im Wege steht wenn die Kosten niedrig bis nichts sind. Also ein Internetanschluss im Hause bereits besteht. Begründet wurde es damit das gewisse Infos besser und schneller abrufen kann egal ob ich die Info´s aus irgendwelcher Literatur bekommen kann.

EDIT: Vieleicht hilft das etwas weiter. http://www.betriebsratszentrum.de/CoCoCMS/generator/viewDocument.php?page=5&keywords=Internetzugang

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