Erstellt am 13.04.2009 um 19:59 Uhr von ridgeback
@Steve 007,
ihr müsst dann 2010 nicht mehr neu wählen, denn hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Erstellt am 13.04.2009 um 20:05 Uhr von Steve 007
Danke dir schonmal. Das ist ja schon mal was. Wo kann ich das nachlesen?
Erstellt am 13.04.2009 um 20:14 Uhr von Mona-Lisa
@Steve,
§ 13 BetrVG - III. Wahlen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums, Kommentierungen lesen!
Erstellt am 13.04.2009 um 20:14 Uhr von pirat
@ Steve 007,
Dir kann geholfen werden....
http://www.juraforum.de/gesetze/BetrVG/13/13_BetrVG_zeitpunkt_der_betriebsratswahlen.html
Erstellt am 13.04.2009 um 20:15 Uhr von ridgeback
@Steve 007,
in der Regel, im BetrVG § 13
Erstellt am 13.04.2009 um 20:22 Uhr von Mona-Lisa
soll einer sagen, dass hier nicht prompt und zackig geholfen wird......... :-))
Erstellt am 13.04.2009 um 20:23 Uhr von Steve 007
Danke euch allen. JETZT habe ichs dank euch gefunden.
Vielen Dank
Erstellt am 13.04.2009 um 20:27 Uhr von ridgeback
ML....innerhalb von 24 min., konnten wir einen Menschen glücklich machen. :-))