Erstellt am 24.03.2009 um 08:27 Uhr von rolfo2
Eigentlich hätte bereits bei der Wahl die Rangfolge bei gleicher Stimmzahl vom Wahlvorstand ausgelost werden müssen.
Habt ihr da versäumt bleibt euch nichts anderes übrig als auszulosen.
Erstellt am 24.03.2009 um 09:23 Uhr von Mona-Lisa
@Rolf,
zusätzlich zu "rolfo2" solltet ihr nicht vergessen, dass ggf. die Minderheitenregelung beachtet werden muss!
Erstellt am 24.03.2009 um 10:26 Uhr von Laffo
@Rolf
..mir fällt dazu nur § 19 Abs.2 S.2 BetrVG ein!
§ 19 Wahlanfechtung
...
(2) 1Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. 2Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.
ist diese Frist verstrichen,war es das mit der Anfechtung & in einem Vertretungsfall rückt dann das BERM nach,welches auf der forderen Position in der Wahlergebnisliste veröffentlicht wurde.Ansonsten natürlich Minderheitenregelung beachten.