Wahlen mit Tochterfirmen
Hallo! Bei uns im Betrieb ist es mittlerweile gang ung gebe, neu eingestellte Mitarbeiter in einer "Fremdfirma" (eine Tochterfirma unserer Geschäftsleitung) einzustellen. Diese Mitarbeiter arbeiten an den gleichen Produkten wie wir und machen die gleichen Arbeiten, nur unter schlechteren Konditionen. Da ja nun bald wieder Wahlen sind, müssen wir wissen, inwiefern wir diese Mitarbeiter berücksichtigen dürfen. Haben sie Wahlrecht? Dürfen auch sie sich aufstellen lassen? Danke für jede Antwort!
Community-Antworten (1)
20.03.2009 um 14:32 Uhr
@Nimmersatt Je nach Lage der Dinge ginge man über § 3 BetrVG nachdenken...
Verwandte Themen
Ausschluß eines BR-Mitgliedes
ÄlterHallo Wir haben folgendes Problem: Seit der Neuwahl besteht unser BR zum Teil aus alten und neuen Mitgliedern von verschiedenen Listen. Eine Liste hat von Anfang an Probleme gemacht. Natürlich
Ausschluss eines BR-Mitgliedes
ÄlterHallo Wir haben folgendes Problem: Seit der Neuwahl besteht unser BR zum Teil aus alten und neuen Mitgliedern von verschiedenen Listen. Eine Liste hat von Anfang an Probleme gemacht. Natürlich haben w
Aufmerksamkeiten zum Geburtstag - auf einmal gar nichts mehr weil die Töchterfirmen auch nichts machen?
ÄlterMoinsen liebe MitstreiterInnen, wir haben jahrelang von der GL (ohne Wiederruf) an jedem Geburtstag eine Aufmerksamkeit erhalten. Erst waren es florale Geschichten und dann gab es Tankgutscheine. D
Gründung eines Betriebsrates für alle 3 Mutter/Tochterfirmen zusammen
Älterwir sind eine Muttergesellschaft und 2 Tochterfirmen, können wir dennoch einen Gesamtbetriebsrat gründen, ohne vorher jeweils für jede Firma einen Betriebsrat gründen zu müssen.
BR Neugründung, Wahlvorstand
ÄlterGuten Tag zusammen, wir sind ein Betrieb mit ca. 330 Mitarbeitern, zu gleicvhen Teilen verteilt auf zwei Standorte. Zusätzlich zählen zu unserem Firmenkonstrukt noch diverse Tochterfirmen, welche ei