BR und Jg-Ausbildendenvertretung
Darf man in beiden Organen mitarbeiten?
Community-Antworten (3)
11.03.2020 um 19:41 Uhr
Jupp das geht
11.03.2020 um 19:42 Uhr
BetrVG
Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit (1) Wahlberechtigt sind alle in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer des Betriebs. (2) Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; § 8 Abs. 1 Satz 3 findet Anwendung. Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.
11.03.2020 um 19:49 Uhr
Dankeschön...
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