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BR und Jg-Ausbildendenvertretung

N
Noname22222
Mrz 2020 bearbeitet

Darf man in beiden Organen mitarbeiten?

12603

Community-Antworten (3)

D
DummerHund

11.03.2020 um 19:41 Uhr

Jupp das geht

P
Pjöööng

11.03.2020 um 19:42 Uhr

BetrVG

Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit (1) Wahlberechtigt sind alle in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer des Betriebs. (2) Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; § 8 Abs. 1 Satz 3 findet Anwendung. Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.

N
Noname2222

11.03.2020 um 19:49 Uhr

Dankeschön...

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