Altersteilzeitregelung
Wenn es im Betrieb eine Altersteilzeitregelung gibt, muss der Arbeitgeber allen Mitarbeitern die Möglichkeit geben, diese in Anspruch zu nehmen? Oder braucht er nur einem gewissen Prozentsatz der in Frage kommenden Mitarbeiter die Altersteilzeit genehmigen? Wenn ja, welchen Prozentsatz und wie verhält es sich mit Teilzeitarbeitskräften?
Community-Antworten (1)
20.02.2009 um 15:22 Uhr
Der AG braucht nur max. 5 % in die AZ gehen lassen. Teilzeitmitarbeiter haben dieselben Rechte wie Vollzeitmitarbeiter. Im Auswahlverfahren bez. der 5 % Klausel hat der BR ja mitzureden
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