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Wieviele müssen wählen - für ein gültiges Ergebnis?

N
Nemec
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

habe eine dringende Frage, muss bei einer Betreibsratswahl ein bestimmter prozentsatz der Belegschaft wählen, damit die Wahl gültig ist? Bitte um schnelle antwort, Danke im vorraus!

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Community-Antworten (7)

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DonJohnson

11.02.2009 um 17:43 Uhr

Nein, nicht nötig. Bei einer Bundestagswahl im übrigen auch nciht. Auch nciht bei ner Landtagswahl oder Europawahl. Das nur zum "Superwahljahr 2009"

N
Nemec

11.02.2009 um 18:15 Uhr

Bedeutet also das auch nur 1 person von 80 zur Wahl gehen kann? Das wäre ja absolut schlecht, sag ich jetzt mal.

Aber vielen dank für die schnelle antwort

M
Mona-Lisa

11.02.2009 um 20:53 Uhr

@Nemec, 1 Kollege (angenommen 20 Kollegen im Betrieb!) stellt sich zur Wahl, nur er selber geht zur Wahl und gibt sich selbst die Stimme, habt ihr einen rechtmässigen Betriebsrat!

D
DonJohnson

11.02.2009 um 21:33 Uhr

@Nemec Also es könnte schlecht sein, da gebe ich dir Recht, wenn der einziuge der sich zur Wahl stellt AG freun dlich ist und nur er zur Wahl geht. Anderer Seits leben wir in einer Demokratie. Wer wählt kann was bewegen - wer nciht wählt, dem ist echt alles egal. Und dem kann man eigentlich kaum helfen - erst nach der Wahl! Aber wieso ist das für dich absolut schlecht? Kannst du das erklären? Zum Glück einer, der den Hintern in der Hose hat und sich der Aufgabe stellt! Wo genau liegt dein Problem?

N
Nemec

11.02.2009 um 21:55 Uhr

Also das ist eine längere geschichte, Fakt ist, das unser Wahlvorstand unrechtmäßig gewählt wurde. Dies ist durch eine offene abstimmung passiert mit handzeichen, das problem war...es wurden 4 in den wahlvorstand gewählt, was schon wieder nicht gesetzeskonform ist. Vor dem besagten wahlvorstand gab es eig. schon 3 Leute die sich vorgeschlagen hatten. Keiner hatte was dagegen, somit war die wahl schon gelaufen, dann aber plötzlich als schon alle gehen wollten meldete sich doch noch jemand und sprach seinen mismut gegenüber dem erstgewählten vorstand ( die 3 leute) also gab es die o. g. 2 abstimmung. Soweit so gut, nur es waren eben 4 Leute und da wir noch nie einen betriebsrat hatten, ist mir das auch erst aufgefallen als ich mich informiert hatte, das es immer eine ungerade zahl sein darf. so nach 2 monaten hin und her hatten wir heute eine gerichtliche verhandlung ob der 2. gewählte vorstand die morgige wahl leiten darf. urteil: JA, er darf! muss dazusagen das eine der 4 personen natürlich vor 2 wochen zurückgetreten ist. Mein problem ist, der jetzige wahlvorstand ( die ehemals 4 personen) haben sich natürlich alle zur wahl aufstellen lassen, mit noch 3 andern von ihrem (Clan) alle diese leute sind absolut gegen die führungskräfte in unserem haus und machen extreme stimmung gegen alles was sich gegen deren meinung stellt. Vielleicht weißt du jetzt was ich mit schlecht meine... das war nur eine kleine beschreibung, von dem was momentan im gange ist.

Wenn wer noch fragen hat, kann ich ihm die gerne beantworten.

Gruß Nemec

T
Tanzbär

12.02.2009 um 08:34 Uhr

Hallo ... Und wer hat Euch gehindert, eine zweite "AntiClan"-Liste aufzustellen? Damit hätte man schon einiges Löten können, wenn es denn wirklich so schlimm ist?

N
Nemec

12.02.2009 um 09:33 Uhr

Das war ein Tipp von Anwalt, alles ersteinmal in dem punkt ruhen zu lassen..... ja ich weiß.... dazu müsst Ihr euch nicht äußern :) es wurde halt in der Zeit geprüft ob und was die erstgewählten für chancen hatte

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