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Abmahnungsfrist

J
jens9
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

der AG möchte einem Kollegen eine Abmahnung aussprechen. Der Grund liegt jetzt 3 Monate zurück, wie können wir als BR aufgrund der vergangenen Zeit der Abmahnung widersprechen. Gibt es eine Frist?

Danke im vorraus

Jens9

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Community-Antworten (5)

A
andi111066

11.02.2009 um 10:28 Uhr

Ach so, dass fällt deinem AG nach 3 Monaten ein. Gib mal bei Google ''Abmahnung verwirkt'' ein. Da kannst du mal von ausgehen. Gruß andi

I
Immie

11.02.2009 um 10:33 Uhr

@andi111066 Je nach dem kann das dem AG auch noch nach einem halben Jahr einfallen oder noch später.

@jens9 Der BR kann keiner Abmahnung widersprechen...Individualrecht

F
Frank

11.02.2009 um 10:49 Uhr

DEr MA kann sich nach § 84 BetrVG Beschwerde beim BR einlegen und dann kann man versuchen die Abmahnung rückgängig zu machen. Nach § 83 kann der MA eine Gegendarstellung in seine Personalakte beifügen oder wenn der Fall so ist , dass der MA der Meinung ist, die Abmahmung nicht gerechtfertig ist, dagegen klagen. Der MA mus das selber machen wegen Individualrecht.

W
w-j-l

11.02.2009 um 11:03 Uhr

Der AG kann jederzeit abmahnen. Der BR muss nicht beteiligt werden.

Allerdings sollte der AG zeitnah abmahnen, nachdem ihm der Sachverhalt bekannt wurde, sonst kann er sich die Wirkung der Abmahnung in einem Kündigungsverfahren in die Haare schmieren. Wann allerdings der Grund der Abmahnung entstand ist unerheblich. Es kommt (wie bei der fristlosen Kündigung) nur darauf an, wann der Sachverhalt bekannt wurde.

S
Sanieris

11.02.2009 um 16:35 Uhr

@jens9

Frank bin auch Deiner Meinung ! MA ist selbst gefordert ! BR hilft dem MA bei Gegendarstellung, MA muss diese auch selbst Unterschreiben Ansonsten muss der AG den BR nicht mal über eine Abmahnung informieren !

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