Erstellt am 29.01.2009 um 15:53 Uhr von Mona-Lisa
@Indigra,
§ 40 BetrVG, III Sachaufwand und Büropersonal gliedert in den Kommentierungen ziemlich genau auf, welche Fachliteratur vom BR beansprucht werden kann.
Interessant finde ich, dass der Betriebsleiter die Unverfrorenheit besitzt, die von euch georderten Urteils-Ticker einfach so abzubestellen und von dem Lieferanten des Tickers auch noch so ohne weiteres gestoppt wurde!
Erfolgversprechend könnte eine Kopie des Kommentar's aus dem BetrVG sein, die ihr mit einen freundlichem Gruss an den Betriebsleiter übermitteln könnt. Hat zumindest bei uns schon geklappt!
Erstellt am 29.01.2009 um 16:32 Uhr von Mecki
Hallo Indigra,
es steht dem Betriebsrat zu, grundsätzlich eine Fachzeitschrift zu abonnieren. Für eine weitere muss die Erforderlichkeit begründet werden.
Der BR entscheidet selber, welche Gesetzessammlung er verwendet.
Dazu gibt es jede Menge BAG Entscheidungen.
Viel Erfolg und Biss wünscht
Mecki
Erstellt am 29.01.2009 um 17:10 Uhr von nicoline
@Indigra
und um Mona-Lisas Statement noch etwas zu detaillieren:
wie fragt Kölner immer so schön: wer ist Ansprechpartner des BR???? => der AG. Ist der Betriebsleiter=AG????
Nachtrag:
Neben Gesetzestexten und Kommentaren ist dem BR eine arbeits- und sozialrechtliche Fachzeitschrift (vgl. LAG Berlin 5. 10. 92, BB 93, 725) und, jedenfalls in größeren Betrieben, eine arbeitsrechtliche Entscheidungssammlung zur Verfügung zu stellen, damit der BR aktuell auftretende Rechtsfragen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung eigenständig bewerten kann.
Die Fachzeitschrift ersetzt jedoch nicht eine Rspr.-Sammlung oder den Online-Zugang zu einer Rspr.-Datenbank, da in den Fachzeitschriften die Gerichtsentscheidungen vielfach nicht vollständig abgedruckt sind und das Nachschlagen und Aufsuchen von Entscheidungen mit einem hohen Aufwand verbunden ist. In einer Entscheidungssammlung sind dagegen die Entscheidungen systematisch geordnet.
Zu § 40 BetrVG DKK RN 115/116
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung des § 40 ergeben, wie z. B. über die Erforderlichkeit bzw. die Freistellung von Kosten oder deren Erstattung, den Anspruch auf Kostenvorschuss oder die Bereitstellung der erforderlichen Räume sowie über die sachlichen Mittel und Bürokräfte, entscheiden die ArbG im Beschlussverfahren
Erstellt am 29.01.2009 um 17:27 Uhr von waschbär
Indigra,
an deiner stelle würde ich mal in wallung kommen und BR1 Besuchen, dann hast Du was du brauchst und dein Betriebsleiter zeigst du dann wer hier wo tickert .-)))
Erstellt am 29.01.2009 um 17:37 Uhr von Lotte
Indigra,
je nach Härte des Streites und Entgegenkommen des AG, würde ich bald beschließen, einen RA damit zu beauftragen, die notwendigen Sachmittel des BR per Beschlussverfahren beim ArbG einzuklagen.
Erstellt am 29.01.2009 um 17:48 Uhr von waschbär
Lotte,
Betriebsleiter, Kündigung von Fremd Post (Postgeheimniss) Sind die Stichwörter.
allerdings ist fraglich ob der BR hier fachlich Richtig gehandelt hat, wohl eher weniger....
Erstellt am 29.01.2009 um 18:32 Uhr von Uschi66
@waschbär
..wo bitte ist bei Zeitschriften das Postgeheimniss?? Bei Postkarten besteht ein solches schon nur eingeschränkt, da sie offen versandt werden.
Erstellt am 29.01.2009 um 21:16 Uhr von Der alte Heini
doedag2
Eines sollte der BR unbedingt beachten, der Ansprechpartner des BR IST der Arbeitgeber bzw. die Geschäftsleitung und nicht irgend welche Vorgesetzte. Der Betriebsrat bittet nicht und beantragt auch nichts. Er fasst einen Beschluss und teilt diesem dem Arbeitgeber mit. Ist der AG nicht einverstanden kann er sicherlich dem BR seine Sicht darlegen, dass sollt man ihm zugestehen. Aber letztendlich, wenn der BR der Meinung ist sein Beschluss ist richtig, dann sollte er ihn auch durchsetzen.
Die Konsequenz müsste so aussehen, dass dem Betriebsleiter vom BR mitgeteilt wird, dass er nicht der Ansprechpartner des BR ist und künftig alle Angelegenheiten die die Rechte des BR berühren über die Geschäftsleitung zu laufen haben.
Nun schreibt der BR die Geschäftsleitung an um die benötigten Sachmittel einzufordern.
Werden die Sachmittel abgelehnt oder einfach nicht bestellt, sollte das Arbeitsgericht bemüht werden.
Erstellt am 30.01.2009 um 13:05 Uhr von waschbär
@Uschi66,
der Absender heisst wohl kaum Betriebsleiter..... Ich Bestelle ja auch nichts von dir einfach ab nur weil ich glaube das es deiner Art und weise entgegenarbeitet ist