Kosten der Fachliteratur für BR - was muß der AG bewilligen/tragen?
Hatte Urteils-TICKER Betriebsrats aboniert,welche vom Betriebsleiter wieder abbestellt wurden! Mit der Begründung so was brauchen wir nicht,ist alles zu kostspielig und dem Hinweiß dämächst die vom Betriebsrat gewünschte Literatur bei ihm zu beantragen, wie genehmigen zu lassen. Hatte dann eine Sammlung Aushangpflichtiger Gesetze beantragt,welche ebenfalls nicht genehmigt wurden! Frage:In welchem Maße können wir dagegen angehen?
Community-Antworten (9)
29.01.2009 um 16:53 Uhr
@Indigra, § 40 BetrVG, III Sachaufwand und Büropersonal gliedert in den Kommentierungen ziemlich genau auf, welche Fachliteratur vom BR beansprucht werden kann.
Interessant finde ich, dass der Betriebsleiter die Unverfrorenheit besitzt, die von euch georderten Urteils-Ticker einfach so abzubestellen und von dem Lieferanten des Tickers auch noch so ohne weiteres gestoppt wurde!
Erfolgversprechend könnte eine Kopie des Kommentar's aus dem BetrVG sein, die ihr mit einen freundlichem Gruss an den Betriebsleiter übermitteln könnt. Hat zumindest bei uns schon geklappt!
29.01.2009 um 17:32 Uhr
Hallo Indigra,
es steht dem Betriebsrat zu, grundsätzlich eine Fachzeitschrift zu abonnieren. Für eine weitere muss die Erforderlichkeit begründet werden.
Der BR entscheidet selber, welche Gesetzessammlung er verwendet.
Dazu gibt es jede Menge BAG Entscheidungen.
Viel Erfolg und Biss wünscht
Mecki
29.01.2009 um 18:10 Uhr
@Indigra und um Mona-Lisas Statement noch etwas zu detaillieren: wie fragt Kölner immer so schön: wer ist Ansprechpartner des BR???? => der AG. Ist der Betriebsleiter=AG????
Nachtrag: Neben Gesetzestexten und Kommentaren ist dem BR eine arbeits- und sozialrechtliche Fachzeitschrift (vgl. LAG Berlin 5. 10. 92, BB 93, 725) und, jedenfalls in größeren Betrieben, eine arbeitsrechtliche Entscheidungssammlung zur Verfügung zu stellen, damit der BR aktuell auftretende Rechtsfragen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung eigenständig bewerten kann.
Die Fachzeitschrift ersetzt jedoch nicht eine Rspr.-Sammlung oder den Online-Zugang zu einer Rspr.-Datenbank, da in den Fachzeitschriften die Gerichtsentscheidungen vielfach nicht vollständig abgedruckt sind und das Nachschlagen und Aufsuchen von Entscheidungen mit einem hohen Aufwand verbunden ist. In einer Entscheidungssammlung sind dagegen die Entscheidungen systematisch geordnet.
Zu § 40 BetrVG DKK RN 115/116
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung des § 40 ergeben, wie z. B. über die Erforderlichkeit bzw. die Freistellung von Kosten oder deren Erstattung, den Anspruch auf Kostenvorschuss oder die Bereitstellung der erforderlichen Räume sowie über die sachlichen Mittel und Bürokräfte, entscheiden die ArbG im Beschlussverfahren
29.01.2009 um 18:27 Uhr
Indigra, an deiner stelle würde ich mal in wallung kommen und BR1 Besuchen, dann hast Du was du brauchst und dein Betriebsleiter zeigst du dann wer hier wo tickert .-)))
29.01.2009 um 18:37 Uhr
Indigra, je nach Härte des Streites und Entgegenkommen des AG, würde ich bald beschließen, einen RA damit zu beauftragen, die notwendigen Sachmittel des BR per Beschlussverfahren beim ArbG einzuklagen.
29.01.2009 um 18:48 Uhr
Lotte, Betriebsleiter, Kündigung von Fremd Post (Postgeheimniss) Sind die Stichwörter.
allerdings ist fraglich ob der BR hier fachlich Richtig gehandelt hat, wohl eher weniger....
29.01.2009 um 19:32 Uhr
@waschbär
..wo bitte ist bei Zeitschriften das Postgeheimniss?? Bei Postkarten besteht ein solches schon nur eingeschränkt, da sie offen versandt werden.
29.01.2009 um 22:16 Uhr
doedag2 Eines sollte der BR unbedingt beachten, der Ansprechpartner des BR IST der Arbeitgeber bzw. die Geschäftsleitung und nicht irgend welche Vorgesetzte. Der Betriebsrat bittet nicht und beantragt auch nichts. Er fasst einen Beschluss und teilt diesem dem Arbeitgeber mit. Ist der AG nicht einverstanden kann er sicherlich dem BR seine Sicht darlegen, dass sollt man ihm zugestehen. Aber letztendlich, wenn der BR der Meinung ist sein Beschluss ist richtig, dann sollte er ihn auch durchsetzen.
Die Konsequenz müsste so aussehen, dass dem Betriebsleiter vom BR mitgeteilt wird, dass er nicht der Ansprechpartner des BR ist und künftig alle Angelegenheiten die die Rechte des BR berühren über die Geschäftsleitung zu laufen haben. Nun schreibt der BR die Geschäftsleitung an um die benötigten Sachmittel einzufordern. Werden die Sachmittel abgelehnt oder einfach nicht bestellt, sollte das Arbeitsgericht bemüht werden.
30.01.2009 um 14:05 Uhr
@Uschi66, der Absender heisst wohl kaum Betriebsleiter..... Ich Bestelle ja auch nichts von dir einfach ab nur weil ich glaube das es deiner Art und weise entgegenarbeitet ist
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