Erstellt am 28.01.2009 um 16:17 Uhr von Mecki
Hallo Circo,
Betriebsverfassungsgesetz §1 (1) lautet:
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten
Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.
Also Betriebsverfassungsgesetz zulegen und nachlesen wie es bis zur Wahl
geht.
Gewerkschaft braucht Ihr keine, wäre zur Unterstützung evtl. nicht schlecht.
Den Chef braucht Ihr natürlich nicht zu fragen, nur Infos einholen, die nach
dem Gesetz nötig sind.
Also Wahlversammlung einberufen, Wahlvorstand wählen usw. (§14 ff. Betr.Verf. Gesetz).
Grüße und viel Erfolg!!!
Mecki
wünscht
Erstellt am 28.01.2009 um 16:22 Uhr von DonJohnson
Mecki war schneller - lach
Ergänzend dazu:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvg/gesamt.pdf
Das ist das Betriebsverfassungsgesetz. Ohne Kommentar, aber zumindest hast du somit des Gesetzestext. Wenn das Gremium erstmal gewählt ist, kommt der Kommentar usw.
Auch von mir...
... viel Erfolg
Gruß
DJ
Erstellt am 28.01.2009 um 16:22 Uhr von Rapper22
Hallo Circo,
sicher könnt ihr das. Laut BetrVG § 7 müssen zwei Vorraussetzungen vorhanden sein:
1. Im Betrieb müssen in der Regel mindestens 5 ständig wahlberechtigte ArbN beschäftigt werden,
2. Von den 5 ständigen wahlberechtigten ArbN müssen mindestens drei wählbar sein (§8 BetrVG)
Und euer AG brauch da überhaupt nicht zustimmen, denn er muß die Gründung des BR dulden und darf die vorbereitenden Maßnahmen zur Wahl eines BR nicht behindern. Auch die AN´s, die den Wahlvorstand bilden bzw. die MA, die sich zur Wahl stellen, darf er nicht drangsalieren.
Wenn ihr 12 MA in eurem Betrieb seit, könnt ihr einen Ein-Mann-BR wählen.
Am besten ist es, wenn ihr Euch an die zuständige GEW wendet. Die haben Unterlagen für die Wahl und können auch Helfen bei Problemen.
MfG
Rapper22
Erstellt am 28.01.2009 um 16:26 Uhr von kinglord
Natürlich könnt ihr ein Betriebsrat wählen.
Bei 5 bis 20 Mitarbeitern gibts 1 Betriebsratsmitglied
Bei 21 bis 50 Mitarbeitern 3 Betriebsräte. usw.
Dein Chef muss nicht zustimmen. Das müsst ihr machen.
Du kannst alles im Betriebsverfassungsgesetz ( BetrVG ) §7 bis §18 nachlesen.
Als erstes müsst ihr einen Wahlvorstand bestellen- Gründen. Das wird aus 3 Mitarbeitern gestellt
Wählbar sind alle Wahlberechtigten , die länger als 6 Monate dem Bertrieb angehören. Egal ob sie Feste oder befristete Vertäge haben.
Es können alle MA teilnehmen die über 18 Jahren sind.
Es können auch Leiharbeiter Wählen, wenn sie länder als 3 Monate bei eurer Firma sind.
Erstellt am 28.01.2009 um 16:28 Uhr von DonJohnson
@Circo
Oh, klar hat Rapper überwiegend Recht - aber den Part mit der Duldung, der ist sogar etwas anders. Ich habe dir den Link zum BetrVG geschrieben - schau mal in den §119 BetrVG an. Der muß die Wahl zum BR nicht dulden, sondern er begeht eine Strafttat wenn er sie verhindert oder beeinflußt.
Echt interessant das "dicke Buch".
Erstellt am 29.01.2009 um 00:47 Uhr von Der alte Heini
Circo
Du solltest dir auch
§ 14a BetrVG, Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe,
ansehen.
Erstellt am 29.01.2009 um 10:22 Uhr von Rapper22
@DJ,
mit dulden meine ich ja auch "nicht behindern", "verhindern" bzw. "beeinflussen", da dies Konsequenzen für den AG hätte.
Man kann auch päpstlicher wie der Papst sein :-).
Rapper22