Erstellt am 22.01.2009 um 22:54 Uhr von Immie
@meister
Google machts möglich...
Das Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) trifft keine Bestimmungen über die Ermittlung des Arbeitsentgelts schwerbehinderter Menschen; deshalb steht ihrer Beschäftigung in Akkordarbeit grundsätzlich nichts entgegen. Art oder Schwere der Behinderung können aber im Einzelfall einen Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber begründen, statt eines behinderungsbedingt nicht zumutbaren Akkordlohns einen Zeitlohn zu erhalten (vgl. § 81 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX).
Erstellt am 22.01.2009 um 23:04 Uhr von Uschi66
@Immi
§ 81 Abs. 4 SGB IX
4. behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr
...statt eines behinderungsbedingt nicht zumutbaren Akkordlohns einen Zeitlohn zu erhalten... bist Du dir hier sicher?? Legst Du hier das Gesetz nicht ganz neu aus.
Wo steht hier etwas von Zeitlohn ode rüberhaupt Lohn??
@meister
......darf ein schwerbehinderter akkord arbeiten,wenn 50% behinderung vorhanden ist ... Ja, darf er, warum auch nicht? Ob er es auf Grund der Behinderung kann wäre eine ganz andere Frage.
...wenn ja,wie ist es mit der bezahlung.? .... so wie bei anderen Koll. welche nicht behindert sind auch!
Habt ihr keine SBV, die wäre hier anzusprechen.
Erstellt am 22.01.2009 um 23:53 Uhr von Immie
@Ach Uschi
Ich lege gar nichts aus. Nicht einmal rote Teppiche.
Das habe ich von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter kopiert.
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-82/i.html
Erstellt am 23.01.2009 um 18:14 Uhr von Kölner
@Uschi66
Bei einer solchen Diskussion ist eine Kommentierung durchaus empfehlenswert. Dann erklärt sich auch, wie ein Integrationsamt auf den von Dir kritisierten Gesetzesverweis kommt.