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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ist eine Zwangsversetzung moeglich um bei ErsatzBR den Sozialplan zu umgehen?

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Frank_F
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin ErsatzBR Mitglied und war von 2 Monaten das letzte Mal bei der BR Sitzung. Ich weiss das ich deshalb einen erweiterten Kuendigungsschutz habe.

Bei uns in der Firma ist ein Sozialplan erstellt worden. Freiwillige die gehen wollten sind schon vorher angesprochen worden. Ich wurde auch angesprochen und wollte nicht gehen. Da HR weiss, dass sie mir nicht kuendigen koennen wird mir eine Stelle im anderen Bereich angeboten, die dem entspricht, wo ich vor 8 Jahren gearbeitet haben & wo ich absichtlich weggegangen bin. Ich will dort aber nicht hin.

Sie wollen vom Direktionsrecht gebrauch machen und mich Zwangsversetzen. Merkwuerdiger Weise ist diese Stelle nicht "offiiziell offen", sondern nur fuer mich Reserviert. Ich kann also nicht einen vom Sozialplan fragen, ob er da gerne hingehen will.

Meine Fragen:

  • Ist es moeglich, dass sie ueber das Direktionsrecht den fuer mich nicht anwendbaren Sozialpaln fuer mich aushebeln koennen? Im Prinzip wuerde ich damit schlechter als mit dem Sozialplan dastehen.
  • Fuer mich hat es den Anschein, dass im Rahmen des Sozialplans generell die Abteilungen nach Gutduenken der Chefs umsortiert werden sollen und man sich den unbeliebten Mitarbeitern entsorgen will. Muss man das so akzeptieren?
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Community-Antworten (6)

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Konrad

20.01.2009 um 12:34 Uhr

Hallo Frank F Ich kenne weder den Sozialplan noch die angebotene vergleichbare Stelle. Was sagt den euer BR dazu? Evtl ist diese Aktion eine zustimmungspflichtige Versetzung / Änderungskündigung? Ich würde auch über einen Rechtsbeistand (Anwalt oder Gewerkschaft) nachdenken.

N
nobli

20.01.2009 um 13:32 Uhr

Hi Frank,

das "evtl" bei Konrad kannst Du streichen. Diese Aktion hat mit Direktionsrecht nichts zu tun, sondern unterliegt der Mitbest. des BR nach §99 BetrVG. Das heißt der AG muss dem BR eine Versetzungsanhörung vorlegen und dieser muss dann innerhalb einer Woche widersprechen.

Gruß

Nobli

A
Alex27

20.01.2009 um 14:44 Uhr

Hi zusammen,

§ 99 BetrVG ist kein § der Mitbestimmung. Die ist nur im § 87 geregelt. Der 99er bei personellen Einzelmaßnahmen beinhaltet nur ein Vetorecht. Man kann hier nur nach vorgegebenen Punkten widersprechen. Wenn nach diesen Punkten nicht dagegenspricht, kann der BR nicht widersprechen. Es bedarf aber nicht nur der betriebsverfassungsrechtlichen, sondern auch der arbeitsvertraglichen Genehmigung. Und die muß vom Mitarbeiter selbst kommen. Wenn er nicht damit einverstanden ist, kann er nicht versetzt werden. Egal was der BR sagt. Dann bleibt dem AG nur noch die Änderungskündigung, und die ist durch deinen nachwirkenden Kündigungsschutz nicht möglich.

F
Frank_F

20.01.2009 um 14:50 Uhr

Hallo nobli und Konrad,

das mit dem Widerspruchsrecht ist mir klar. Ich moechte aber im Vorfeld abchecken was meine Moeglichkeiten sind und wie ich am besten wiederspreche. Viele Moeglichkeiten fuer den Widerspruch sehe ich im Moment naemlich nicht. Ich moechte auch nicht klagen, sondern im Vorfeld HR den Wind aus den Segeln nehmen.

Ich arbeite im technisch. Ing. Bereich. HR sagt, dass die andere Stelle gleichwertig ist, da sie gleich bezahlt wird und auch Ings. beschaeftigt werden. Ich weiss aber nicht ob das ausreicht fuer eine Versetzung. Ausserdem befasst sie sich mit einer anderen Thematik, die mir persoenlich nicht gefaellt und weshalb ich mich vor 8 Jahren auch wegbeworben habe.

HR geht es aus meiner Sicht vor allem darum mich woanders hin zu schieben. Im Moment ist in unserer Abteilung aufgrund der Konfusen Planung etwas geringe Auslastung. Es gibt aber ca. 5 Personen mit vergleichbarer Qualifizierung, aber nur ich wurde rausgepickt um versetzt zu werden.

Sorry, wenn ich die Fragen etwas allgemein formuliert stelle.

A
Alex27

20.01.2009 um 15:59 Uhr

Wie gesagt keine Versetzung ohne deine Zustimmung. Steht in deinem Arbeitsvertrag sowas wie "Der Mitarbeiter erklärt sich bereit auch andere seinem Ausbildungsstand entsprechende Tätigkeiten auszuführen." ? Dann hättest du deine Zustimmung nähmlich schon erteilt.

W
w-j-l

20.01.2009 um 18:26 Uhr

Alex27, wie kommst Du darauf, dass für diese Versetzung die Zustimmung von Frank_F erforderlich sei? Ich kann das im § 99 BetrVG nirgends finden.

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