Erstellt am 20.01.2009 um 11:34 Uhr von Konrad
Hallo Frank F
Ich kenne weder den Sozialplan noch die angebotene vergleichbare Stelle. Was sagt den euer BR dazu? Evtl ist diese Aktion eine zustimmungspflichtige Versetzung / Änderungskündigung? Ich würde auch über einen Rechtsbeistand (Anwalt oder Gewerkschaft) nachdenken.
Erstellt am 20.01.2009 um 12:32 Uhr von nobli
Hi Frank,
das "evtl" bei Konrad kannst Du streichen. Diese Aktion hat mit Direktionsrecht nichts zu tun, sondern unterliegt der Mitbest. des BR nach §99 BetrVG. Das heißt der AG muss dem BR eine Versetzungsanhörung vorlegen und dieser muss dann innerhalb einer Woche widersprechen.
Gruß
Nobli
Erstellt am 20.01.2009 um 13:44 Uhr von Alex27
Hi zusammen,
§ 99 BetrVG ist kein § der Mitbestimmung. Die ist nur im § 87 geregelt. Der 99er bei personellen Einzelmaßnahmen beinhaltet nur ein Vetorecht. Man kann hier nur nach vorgegebenen Punkten widersprechen. Wenn nach diesen Punkten nicht dagegenspricht, kann der BR nicht widersprechen. Es bedarf aber nicht nur der betriebsverfassungsrechtlichen, sondern auch der arbeitsvertraglichen Genehmigung. Und die muß vom Mitarbeiter selbst kommen. Wenn er nicht damit einverstanden ist, kann er nicht versetzt werden. Egal was der BR sagt. Dann bleibt dem AG nur noch die Änderungskündigung, und die ist durch deinen nachwirkenden Kündigungsschutz nicht möglich.
Erstellt am 20.01.2009 um 13:50 Uhr von Frank_F
Hallo nobli und Konrad,
das mit dem Widerspruchsrecht ist mir klar. Ich moechte aber im Vorfeld abchecken was meine Moeglichkeiten sind und wie ich am besten wiederspreche. Viele Moeglichkeiten fuer den Widerspruch sehe ich im Moment naemlich nicht. Ich moechte auch nicht klagen, sondern im Vorfeld HR den Wind aus den Segeln nehmen.
Ich arbeite im technisch. Ing. Bereich. HR sagt, dass die andere Stelle gleichwertig ist, da sie gleich bezahlt wird und auch Ings. beschaeftigt werden. Ich weiss aber nicht ob das ausreicht fuer eine Versetzung. Ausserdem befasst sie sich mit einer anderen Thematik, die mir persoenlich nicht gefaellt und weshalb ich mich vor 8 Jahren auch wegbeworben habe.
HR geht es aus meiner Sicht vor allem darum mich woanders hin zu schieben. Im Moment ist in unserer Abteilung aufgrund der Konfusen Planung etwas geringe Auslastung. Es gibt aber ca. 5 Personen mit vergleichbarer Qualifizierung, aber nur ich wurde rausgepickt um versetzt zu werden.
Sorry, wenn ich die Fragen etwas allgemein formuliert stelle.
Erstellt am 20.01.2009 um 14:59 Uhr von Alex27
Wie gesagt keine Versetzung ohne deine Zustimmung. Steht in deinem Arbeitsvertrag sowas wie "Der Mitarbeiter erklärt sich bereit auch andere seinem Ausbildungsstand entsprechende Tätigkeiten auszuführen." ? Dann hättest du deine Zustimmung nähmlich schon erteilt.
Erstellt am 20.01.2009 um 17:26 Uhr von w-j-l
Alex27,
wie kommst Du darauf, dass für diese Versetzung die Zustimmung von Frank_F erforderlich sei? Ich kann das im § 99 BetrVG nirgends finden.