Erstellt am 19.01.2009 um 08:33 Uhr von RAKO
Nein.
Der Kündigungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem er sich hat aufstellen lassen. Vorher erfolgte Kündigungen sind davon nicht erfasst.
Erstellt am 19.01.2009 um 10:11 Uhr von paula
ist ja eigentlich auch logisch.... würde dann ja auch jeder so machen. Der Kündigungsschutz soll ja bewirken, dass jemand benachteiligt wird nur weil er sich im BR engagieren möchte
Erstellt am 19.01.2009 um 10:59 Uhr von Dr.House
paula,
Du meinst sicher, daß niemand benachteiligt wird......
MfG Dr.House