Wann startet die Frist - Kündigungsantrag an BR bei Mail Eingang oder bei Posteingang?
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
die GF sendet eine Mail mit einem Kündigungsantrag im Anhang an den BR und das unterschriebene Original 2 Tage später mit der Post zu. ( Zentrale und Niederlassung )
Was ist für den Beginn der Frist maßgeblich? Die Mail oder erst das unterschriebene Original?
Danke für Eure Antworten.
Community-Antworten (12)
19.12.2008 um 13:33 Uhr
@wiewo, mit der Mail beginnt die Frist! Eine Anhörung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, sie kann auch mündlich erfolgen. Guck mal in die Kommentare vom § 102 BetrVG - III. Anhörung des Betriebsrats (Abs. 1)
19.12.2008 um 14:54 Uhr
@wiewo
Mona-Lisa hat recht aber folgende Situation kann ja eingetreten sein:
Die Email ist auf dem BR-Rechner gelandet, aber KEINER hat sie geöffnet, weil das Büro nicht besetzt war. Demzufolge konnte auch niemand den Eingang der Mailb bestätigen und damit beginnt die Frist erst dann zu laufen, wenn ihr das Original auf dem Postweg erhalten habt. ;-))
19.12.2008 um 15:04 Uhr
Hallo ihr zwei,
danke Euch beiden - alles klar. ; - )))
Und Euch und allen hier schöne Feiertage.
Grüße wiewo
19.12.2008 um 15:10 Uhr
@wiewo
Danke, dito und NICHT missverstehen:
Sollte die Mail mit Erhalt bestätigt sein, dann gilt die Mail, denn "schlaue AG" senden bei solchen Mails gerne die Bestätigungsmail gleich mit, und den Erhalt der mail wird dann ja meistens bestätigt, BEVOR man sie öffnet.
Nichts destotrotz ist das ein ziemlich mieser Stil vom AG....
19.12.2008 um 15:14 Uhr
@ galaxy
nee, is schon klar das mit den Mail-Lesebestätigungen. Und an den immer schlechter werdenden Stil der AG müssen sich leider, glaube ich, immer mehr von uns gewöhnen.
Ag schickte am 16.12. Kündigungsanhörungen - gleich 5 Stück - tolles Weihnachtsgeschenk für die Kollegen, trotzdem dass wir selbstverständlich alle 5 mit Begründung ablehnen.
19.12.2008 um 15:17 Uhr
"Die Email ist auf dem BR-Rechner gelandet, aber KEINER hat sie geöffnet, weil das Büro nicht besetzt war. Demzufolge konnte auch niemand den Eingang der Mailb bestätigen und damit beginnt die Frist erst dann zu laufen, wenn ihr das Original auf dem Postweg erhalten habt. ;-))"
Seit wann muss ein BR den Erhalt einer Anhörung bestätigen?? Außerdem wäre es auch nicht das Problem des AGs, wenn er dem BR eine Anhörung während der normal üblichen Arbeits-/Geschäftszeit zukommen ließe, der BR aber just an diesem Tag darauf verzichtet, seine "Post" zu sichten.
Entscheidend für den Fristbeginn dürfte sein, ob Mitteilungen/Benachrichtigungen per Email üblich sind.
19.12.2008 um 15:36 Uhr
@peanuts
Die Anhörung muss den BR ja erreichen und dieses muss vom BR mit Eingangsstempel bestätigt sein, sonst kann der AG ja jederzeit behaupten: " Ich habe Ihnen vor 7 Tagen eine Anhörung zu einem fristgerechten Kündigungsbegehren zugesandt, sie haben die Frist verstreichen lassen und nun habe ich die Kündigung zugestellt."
Selbst wenn Mitteilungen /Benachrichtigungen per Email üblich sind, auch solche Mails verschwinden im unendlichen Datenhimmel, weil das System sie als Spam deklariert oder, oder, oder
Siehst du es anders?
19.12.2008 um 15:46 Uhr
Ja, so ist es bei uns auch. Wir haben vor langer Zeit ein Formblatt für Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen erstellt, auf dessen zweiten Blatt der BR mit Unterschrift und Eingangsstempel den Erhalt bestätigt. Dann gibt es klare Fakten. Das mit der Vorabmail ist bei uns nicht üblich, sondern seltenst. Warum der AG das so gemacht hat, ist mir schon klar - da braucht man ja nur auf den Kalender zu schauen - Antwortfrist, Kündigungsfristen etc.
Da hat Galaxy sicher Recht - selbst mit einer vom System generierten Lesebestätigungsmail ist das noch kein Beweis, dass ein BRM das in Wirklichkeit gelesen hat.
Mir ging es nur um die prinzipielle Antwort um künftig diesbezüglich keine Fehler zu machen.
Dank an alle.
19.12.2008 um 16:31 Uhr
@galaxy ...Zeugen findet ein AG immer. Manchmal heisst so ein Zeuge 'administrator'.
19.12.2008 um 16:41 Uhr
Weil es zeitlich so schön passt: http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/A72484E30A26B20CC1256FB0003C42FB/$file/B_1TaBV15%20c-01_27-12-2001.pdf
Von Interesse sind die Seiten 1-3 sowie 15-17.
Als BR würde ich mich aber tunlichst im rechtlich sicheren Rahmen bewegen wollen und im Interesse des/der KollegIn mit Sicherheit auf den Zeitpunkt der Email abstellen.
19.12.2008 um 17:49 Uhr
@kölner
der Admin kann aber auch nur nachweisen, das die Mail zum zeitpunkt x den rechner des BR erreicht hat. Und ich habe unterstellt, die Mail wurde NICHT geöffnet, auch dieses müsste dann der Admin nachweisen können. Wenn natürlich der PC-User die Mail vorher und die Mail nachher geöffnet hat und nur "diese besagte" nicht, dann hat er auch schlechte Karten.
@peanuts
Ich habe nicht gesagt, dass du falsch liegst, der rechtlich sichere Rahmen ist natürlich, die Frist ab Zugang der mail laufen zu lassen, alles andere ist ja nur rein hypothetisch.....
19.12.2008 um 18:57 Uhr
"Und ich habe unterstellt, die Mail wurde NICHT geöffnet, auch dieses müsste dann der Admin nachweisen können."
Nein! Wenn der Austausch von Informationen per Email im Betrieb gängig und üblich ist, darf der AG davon ausgehen, dass eine Anhörung, so er diese dem BR während der üblichen Arbeits-/Geschäftszeit übermittelt hat, in den Zuständigkeitsbereich des BRs gelangt ist. Somit läuft die Frist ...
Und dass eine betriebsinterne Email den Empfänger BR nicht erreicht, dürfte eher sehr selten vorkommen und wäre beweisbar.
P.S. Ich habe übrigens nicht geschrieben, dass Du behauptet hast, dass ich falsch gelegen habe.
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