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Betriebsrat ohne Gewerkschaftszugehörigkeit?

G
Gundel
Nov 2016 bearbeitet

ich bin in einem "kleinen" Start-Up Unternehmen beschäft, welches erst im April 08 1 Betriebsrat gewählt hat. dieser ist zu diesem zwecke in die Gewerkschaft eingetreten und hat sich dort schulen lassen. Nun verlässt der BR das Unternehmen, ich bin der letzte verbliebende Nachrücker. Nun wollen und müssen wir den BR neu wählen.

Muss ein BR in eine Gewerkschaft eintreten? Wenn nicht: Welche "Rechtssicherheit" hat ein gewerkschaftsloser BR? Muss er alle Gesetze kennen? Muss er immer gleich zum Arbeitsgericht?

Wer kann mir hier ein paar Tipps geben.

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Community-Antworten (6)

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Mütze

01.10.2008 um 16:36 Uhr

Der Unterschied zwischen mit und ohne Gewerkschaft ist vor allem der, daß Du nicht auf die Rechtsabteilung der Gewerkschaft zurückgreifen kannst sondern Dir eine Rechtshilfe auf dem freien Markt besorgen mußt. - ...und sei Dir sicher - auch Gewerkschaftler kennen nicht alle Gesetze.

P
Putzer

01.10.2008 um 16:37 Uhr

Wo steht das geschrieben ,das ein Betriebsrat in der Gewerkschaft sein muß! Es ist nur von Vorteil, wenn man darin ist.(GW) Aber müßen tut keiner!!!!

D
DonJohnson

01.10.2008 um 18:23 Uhr

Ihr müßt nciht neu wählen, wenn du als Nachrücker noch da bist, gibt es keine neue Wahl! Alle Gesetze mußt du nicht kennen - aber wissen wo du was findest. Schulungen sind aus dem Grund unerläßlich! Diese müssen aber nciht zwangsläufig bei der Gewerkschaft sein. Die Mitgliedschaft eines BRM in der GEW hat aber in meinen Augen zumindest den Vorteil, dass man jemanden hinter sich hat, der vielleicht viele Hilfestellungen gibt. Gerade wenn man sich selbst noch nicht so toll aus kennt.

Und (wenn du gut bist in deinem Job als BR) ist es ja nicht auszuschließen, dass der AG vielleicht sogar dich mal los werden willst, weil du unbequem wirst. Dann ist im Beitrag der GEW auch automatisch eine Arbeitsrechtsschutzversicherung mit drin. Du mußt aber keinen Anwalt der GEW nehmen.

G
Gundel

02.10.2008 um 11:34 Uhr

an Don Johnson: Bisher habe ich von allen Seiten gehört, dass wir neu wählen müssen, da es keine weiteren Nachrücker mehr gibt? Wie wird in einem solchem Fall dann die Vertretung geregelt, wenn ich mal nicht da bin?

M
Mona-Lisa

02.10.2008 um 11:48 Uhr

@Gundel, nicht nur "hören", sondern auch selbst nachlesen, dann hast du fundierte Kenntnisse! Ihr (du!) bist der zur Zeit amtierende Betriebsrat und demzufolge ist auch keine Neuwahl fällig, auch wenn du keine Vertretung hast. Ich hoffe, dass dir ein BetrVG mit Kommentar! zur Vefügung steht, melde dich bei deinem Vorgesetzten ab und knöpf dir den § 13 - III Wahlen ausserhalb des Wahlzeitraums - vor!

Nur mal so als kleiner Tipp... ;-))

G
Gundel

05.11.2008 um 15:55 Uhr

@Monat-Lisa, vielen Dank für den Tipp mit dem Kommentar. Ich bin noch lange nicht fit mit dem Gesetz.

Ich möchte von meinem Amt erstmal zurücktreten, da es definitiv keinen Nachrücker gibt und die Belegschaft der Unternehmensleitung nicht so sehr vertraut, dass wir auch ohne Nachrücker auskommen würden.

Nur einen Nachrücker wählen geht ja nicht. Die Belegschaft hat mir ihr Vertrauen ausgesprochen und würde mich auch wieder wählen, sofern ích mich neben 2 anderen Kollegen zur Wahl stelle und damit 2 Nachrücker zur Verfügung stehen würden.

Darf ich dann überhaupt wieder gewählt werden?

Herzlichen Dank für Euer Feedback

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