Habe ich das Recht ungeöffnete Post zu erhalten ?
Hallo zusammen,
bin Schwerbehindertenvertrauensperson. Bekomme vierteljährlich von der Hauptfürsorgestelle die Zeitschrift "ZB Zeitschrift für Behinderte" in vierfacher Ausfertigung. Dieser Brief ist an die Schwerbehindertenvertretung adressiert. Diesmal bekam ich von einer Kollegin nur eine, mit der Auskunft, da war nur eine drin und es war an die Personalabteilung adressiert und diese Post öffnet nun mal sie. Auf meine Nachfrage beim Landschaftsverband hin, wurde mir bestätigt, dass das, was mir gesagt wurde überhaupt nicht stimmt. Wie soll ich mich in dieser Situation verhalten? Was ist, wenn es mal wirklich wichtige Post ist?
Ich danke Euch jetzt schon für Eure Antworten
Community-Antworten (7)
21.09.2008 um 17:00 Uhr
@anna17,
der Ag darf die Post öffnen, ABEr nicht immer und schon gar nicht nach gutsherren art.Auch er muss sich den Regeln unterwerfen die bei uns gültig sind.
In deinem fall ist es nun so die Post ist NICHt an dich Persönlich gerichtet, da darf der AG wohl schon öffnen. ABER ich finde es fraglich da grade in deinem fall,der Beweisfehlt an wenn die Post gerichtet war/ist. Hier müsste der Ag so handeln das es nachvoll ziehbar ist > also der Umschlag mit daten müsste dananbei sein ! Das aber wird dir so nicht helfen. Du willst die Post JA ohne öffnung haben ! Also frage beim Verlag / Versender nach ob die Post nicht mit dem Vermerk "PERSÖNLICH" / Vertraulich deklariert werden könnte. Dann müsste der Ag sie dir so reichen wie sie ankam OHNE Öffnung ! Solltest du fragen zur Quelle haben, ich fand es schon oft .... benötigst du die Quelle?
21.09.2008 um 17:06 Uhr
@Waschbär, die Kurzfassung hätte der Anna bestimmt gereicht,aber ich denke mal das du bestimmt wieder mit deinen Kulleraugen rollen wolltest.
Arbeitgeber darf Mitarbeiterpost im Regelfall öffnen Der Arbeitgeber darf die Post seiner Mitarbeiter öffnen, solange diese nicht mit einem Vertraulichkeitsvermerk versehen ist. In einem solchen Fall sollte die betreffende Postsendung ungeöffnet an den Arbeitnehmer weitergeleitet werden. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.
LAG Hamm, Urteil vom 19.02.2003, Aktzenzeichen.: 14 Sa 1972/02
Denke mal das hierbei in der Kürze die Würze zu Finden ist .-)
21.09.2008 um 17:54 Uhr
@Soenke, DU Streber !
21.09.2008 um 20:53 Uhr
Die Post ist doch direkt an die Schwerbehindertenvertretung gerichtet. Dies dürfte dann schon reichen um für den AG zu erkennen, dass diese Post nicht geöffnet werden darf.
21.09.2008 um 21:41 Uhr
Heini
äh, du weist ja nicht ob der Ag sich nicht berufen fühlt und angst hat das er handeln muss.er macht das doch nur um zu Helfen ......
22.09.2008 um 10:09 Uhr
Guten Morgen zusammen,
muß noch mal etwas hinzufügen. Ich bezweifle das dieses im Auftrag des AG geschehen ist, denn ich habe eine krankhaft informationsbedürftige Kollegin. Deshalb habe ich auch nur eins von vier Exemplaren bekommen. (Angeblich wurde nur ein Heft geliefert!) Die anderen sind im vermutlich im "Posthimmel" gelandet. Es ist schön, dass es auch noch ein paar Spaßvögel unter Euch gibt, denn sonst wäre diese Angelenheit langweilig.
Ich wünsche Euch eine schöne Woche
13.11.2008 um 17:19 Uhr
ganz kurz und klar. post welche an den BR/SBV/JAV gerichtet ist darf weder vom AG noch andere Koll. geöffnet werden. BR/SBV/JAV habe weiter sogar den rechtsanspruch auf Telefonanschlüsse welche nicht an der Hausanlage hängen, also eigene Hauptanschlüsse un d auch Schösser zu ihren Büros/Schränken mit Schlössern welche nicht mit Zentralschlüssel geöffnet werden können.
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