Unterstützung durch BR-Mitglied - Kann der Arbeitgeber anweisen, wer vom BR dabei sein darf?
Ein Mitarbeiter hat doch das Recht sich zu einem Gespräch (egal welches) sich ein BR-Mitglied seines Vertrauens zu wählen und dieses dann in das Gespräch mit zu nehmen? Kann der Arbeitgeber anweisen, wer vom BR dabei sein darf bzw. ein vom Mitarbeiter ablehnen? Danke schon mal im voraus!
Community-Antworten (11)
01.09.2008 um 19:43 Uhr
@flipflops, BetrVG § 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers und der AG hat das BR-Mitglied zu akzeptieren, das der Kollege zu diesem Gespräch hinzuzieht.
01.09.2008 um 20:12 Uhr
@flipflops ebenso wie dein nick keine sicherheitsschuhe sind, hat der AG KEIN recht ein BRM auszuwählen.
@waschbär SEE SEE ist schlecht auf dich zu sprechen weil du etwas (mal wieder) gegen ihren heiligen gesagt hast,wer das hier im Forum ist könntest du dir an deinen pfoten abrechnen,aber da du ja nicht mal bist drei zählen darst,wirst du wohl weiter im Dunkel der Dumheit wandern müssen.
01.09.2008 um 20:25 Uhr
@du weist wer ich bin, du kannst dir deine Anonymen Tipps sonst wo hinstecken, mit soetwas fange ich gar nicht erst an ! Da falle ich lieber andersweitig auf die Schnautze als mir von ihrgend einen "Freund der es gut meint" mir Hirngespinste in mein Fell zu legen Du du Ano da zu Tipp geber. Auf so was kann ich gar nicht.
01.09.2008 um 20:38 Uhr
@ Liebster Waschbär, Wenn du nun schon weist das der Fred ein Fake ist und du genau weist wie Nick´s zu Faken sind warum in Armin´s Namen springt du dann noch auf diesen Kinderkrams an? Las dieses Langweiler doch ins Leere laufen, ich weis es ist wieder deiner Natur. Aber du hast ja die Option dich weiter zu entwickeln.
01.09.2008 um 21:28 Uhr
@ waschbär mit der Mitteilung von "DJ du weist wer ich bin" habe ich weder was zu tun, noch weiß ich wer das ist. Hat sich mir gegenüber nciht geoutet - nimm das nciht so ernst! Ich hege keinen Groll oder sonst was gegen dich!!! Werde versuchen rauszubekommen wer das war, aber wiß ncoh nciht wirklich wie!!! Es tut mir Leid waschbär, dass jemand meine Initialien einsetzt dich anzumachen!!!
01.09.2008 um 21:33 Uhr
Oh sorry, es ging um was anderes eigentlich! Mona Lisa hat zu 1000% oder mehr (kenne mich mit Mathematik nciht so aus) Recht!!! Selbst wenn (was ja dummfug wäre) eine BV über das dabeisein eines BRM existieren würde, gilt da noch immer das Günstigkeitsprinzip des AN. Da sagt das oben erähnte Gesetz, dass jeder AN sein BRM wählen kann - naja, so nun nicht genau Wort wörtlich. Dann Zählt aber wie schon Mona Lisa sagte das BetrVG und nicht die BV!
01.09.2008 um 22:37 Uhr
flipflop, naja, es muss sich dann aber in dem Gespräch um das Drehen, was der § 82 BetrVG benennt. Geht es um bloße Arbeitsinhalte und Arbeitsabläufe ohne Bezug zur Leistung und beruflicher Zukunft des AN, sieht es etwas mau aus mit dem Recht auf Beteiligung eines BRM.
01.09.2008 um 22:54 Uhr
na Lotte, ich denke, dass sagt man dier nicht. da heißt es nur "müller zur gl - anschiss abholen" das ist also gedeckt, dass ich da nen BRM meiner Wahl mitnehme, oder siehst du das anders?
01.09.2008 um 23:04 Uhr
Don, wenn es denn so ist. Habe es auch schon anders erlebt. Erstmal kann man sicher ein BRM mitnehmen und wenn der Vorgesetzte dann nur über Abläufe und Inhalte sprechen will ist aber klar, dass er sich daran auch halten muss.
02.10.2008 um 16:03 Uhr
Es muss nicht einmal ein Betriebsrat sein, kann auch nur so eine Person deines Vertrauens
03.10.2008 um 13:49 Uhr
"Ein Mitarbeiter hat doch das Recht sich zu einem Gespräch (egal welches) ..."
Wie bereits geschrieben wurde, ein Arbeitnehmer hat NICHT das Recht, zu JEDEM Gespräch ein BRM seines Vertrauens hinzuziehen zu können.
""müller zur gl - anschiss abholen" das ist also gedeckt, dass ich da nen BRM meiner Wahl mitnehme,"
Kann ein AN darauf bestehen, dass z.B. eine Ermahnung/Abmahnung nur in Anwesenheit eines BRM seines Vertrauens ausgesprochen wird?
"Es muss nicht einmal ein Betriebsrat sein, kann auch nur so eine Person deines Vertrauens"
Interessant, wo steht das?
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