Einstellungsantrag
Gehört eine Befristung in den Einstellungsantrag für einen Ausbildungsvertrag?
Community-Antworten (5)
14.08.2008 um 13:25 Uhr
moin stein,
mit einstellungsantrag meinst du da die anhörung des BR? ansonsten ist die zeitliche befristung einer ausbildung nicht möglich, da dieses im BBiG §21 geregelt ist... meinst du vielleicht ein anschließendes befristetes arbeitsverhältnis?
gruß vom ?packer?
14.08.2008 um 16:36 Uhr
@packer,
deswegen kann doch trotzdem Beginn und Ende der Lehrzeit im Lehrvertrag stehen-oder?
14.08.2008 um 19:17 Uhr
@ Stein , Normalerweise ist es gang und geben das im Lehrvertrag der anfang und ende der Ausbildung steht . Eine befristung ist ja unsinnig da eine Lehre im normal fall 3 1/2 geht min. 2 Jahre und der vertrag zu ende geht sobalt die ausbildung bestanden ist.
15.08.2008 um 00:21 Uhr
@ Der Stein ,
nein , das wäre doppelt gemoppelt !! Die Ausbildung endet mit bestehen der Abschlussprüfung !!
@ Rigge ,
egal wie lang über ein 1/2 Jahr ( Probezeit) die Ausbildung dauert, sie endet mit einer Abschlussprüfung und mit bestehen dieser ist Schluß , oder es gibt Verlängerung bei nichtbestehen und dann ist Schluss !!
18.08.2008 um 08:59 Uhr
@ Bergman ,
der vertrag zu ende geht sobalt die ausbildung bestanden ist
Ich glaub hab nen dejavue !!!
mfg RIGGE
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