Erstellt am 14.08.2008 um 11:25 Uhr von packer
moin stein,
mit einstellungsantrag meinst du da die anhörung des BR? ansonsten ist die zeitliche befristung einer ausbildung nicht möglich, da dieses im BBiG §21 geregelt ist... meinst du vielleicht ein anschließendes befristetes arbeitsverhältnis?
gruß vom ?packer?
Erstellt am 14.08.2008 um 14:36 Uhr von mainpower
@packer,
deswegen kann doch trotzdem Beginn und Ende der Lehrzeit im Lehrvertrag stehen-oder?
Erstellt am 14.08.2008 um 17:17 Uhr von Rigge
@ Stein ,
Normalerweise ist es gang und geben das im Lehrvertrag der anfang und ende der Ausbildung steht .
Eine befristung ist ja unsinnig da eine Lehre im normal fall 3 1/2 geht min. 2 Jahre und der vertrag zu ende geht sobalt die ausbildung bestanden ist.
Erstellt am 14.08.2008 um 22:21 Uhr von Bergmann
@ Der Stein ,
nein , das wäre doppelt gemoppelt !! Die Ausbildung endet mit bestehen der Abschlussprüfung !!
@ Rigge ,
egal wie lang über ein 1/2 Jahr ( Probezeit) die Ausbildung dauert, sie endet mit einer Abschlussprüfung und mit bestehen dieser ist Schluß , oder es gibt Verlängerung bei nichtbestehen und dann ist Schluss !!
Erstellt am 18.08.2008 um 06:59 Uhr von Rigge
@ Bergman ,
der vertrag zu ende geht sobalt die ausbildung bestanden ist
Ich glaub hab nen dejavue !!!
mfg RIGGE